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Jetzt auch Stasi-Check für die Justiz

In Brandenburg wächst erneut der Druck, um rund 800 Richter im Land auf eine Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit zu überprüfen.

Am Mittwoch forderte die Landtagsopposition aus CDU, FDP und Grünen Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) auf, sein bisheriges Veto aufzugeben, nachdem sein Kabinettskollege und Innenminister Dietmar Woidke (SPD) überraschend eine Überprüfung von 15 Schutzbereichsleitern der Polizei durchgesetzt hatte. Zuvor hatte die von Roland Jahn geführte Stasi-Unterlagenbehörde ihre bisher ablehnende Rechtsauffassung korrigiert, wonach ein Stasi-Check bei mittleren Führungsposten wie Schutzbereichen nicht vom Gesetz gedeckt sei. Eine Überprüfung von Richtern ist dagegen nach Auffassung der Bundesbehörde klar möglich.

„Es ist dem Bürger nicht zu vermitteln, dass Chefs von Schutzbereichen überprüft werden, Richter aber nicht“, erklärte nun Danny Eichelbaum, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Dabei gehe es bei der Justiz wie bei der Polizei um sensible Bereiche, um Verantwortliche „mit Eingriffsbefugnissen“. Eine Überprüfung würde helfen, „Vertrauen in die Justiz zu stärken“ und die Richterschaft „vor unberechtigten Vorwürfen in Schutz zu nehmen“. Zudem sei die Rechtslage für eine Überprüfung der Richter eindeutig, sagte die FDP-Vizefraktionschefin Linda Teuteberg. „Es würde dem Vertrauen in die Justiz dienen.“ Teuteberg vermisst bei der von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) geführten Regierung ein stringentes Vorgehen in der Frage: „Der eine Minister bemüht sich erfolgreich um Klärung, um überprüfen zu können. Der andere hat die Möglichkeit – und nutzt sie nicht.“ Dabei liege ein Problem darin, dass bereits bei den Stasi-Überprüfungen in den 90er Jahren jedes Ressort für sich entschied. „Das ist kein Zustand.“ Das Justizministerium – Ressortchef Schöneburg ist im Urlaub – sieht keinen Grund für einen Kur  swechsel. Sprecher Frank Schauka verwies auf die Rechtsposition des Hauses, wonach eine flächendeckende Richter-Überprüfung nicht vom Gesetz gedeckt wäre. Linie des Ministers sei es, im Einzelfall Überprüfungen vorzunehmen, „wenn neue Tatsachen bekannt werden“.

Die Debatte war vor einigen Wochen nach Stasi-Enthüllungen in Polizei und Justiz entbrannt. So waren im Frühjahr 2011 von RBB-Klartext bei der brandenburgischen Polizei mehrere schwerwiegende Stasi-Fälle enthüllt worden, wo hochrangige Polizeiführer bei den laxen Überprüfungen der 90er Jahre ihre frühere Stasi-Tätigkeit – oder zumindest ihr Ausmaß – verheimlicht hatten. Betroffen waren etwa der Sprecher eines Schutzbereiches, ein Kripochef und der Leiter der Cottbuser Wache, der als Vernehmer der Staatssicherheit an der Inhaftierung von Ausreisewilligen beteiligt war.

Aus Sorge vor weiteren Enthüllungen hatte Woidke, der im Zuge der Polizeireform derzeit alle Führungsposten neu besetzt, auf eine Stasi-Überprüfung gedrängt. Die ist nach dem Stasi-Unterlagengesetz seit 2006 neben Richtern nur bei Behördenleitern möglich, wozu die Jahn-Behörde jetzt auch Chefs von Schutzbereichen zählt. Für Wachenleiter steht die Entscheidung noch aus. Kritik kam von der Gewerkschaft der Polizei. Landeschef Andreas Schuster sprach von einer „juristisch fragwürdigen Auslegung“. Nach dem Landesorganisationsgesetz Brandenburgs habe den Behördenstatus nicht der Schutzbereich, sondern das Polizeipräsidium.

Quelle: Tagesspiegel, 21.07.2011

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