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CDU beharrt auf Stasi-Überprüfung von Richtern

Die brandenburgische CDU beharrt auf einer allgemeinen Stasi-Überprüfung der Richter im Lande. Sie sei entgegen der Auffassung von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) rechtlich sehr wohl möglich, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, am Mittwoch in Potsdam. Das habe der Berliner Experte für Verwaltungsrecht, Christian Pestalozza, bestätigt. Danach erlaube das Stasi-Unterlagengesetz den öffentlichen Stellen des Landes, Richter ohne besondere Voraussetzungen auf eine frühere Stasi-Tätigkeit zu überprüfen. Diese dürften nicht darauf warten, dass ihnen "neue Erkenntnisse in den Schoß gelegt werden".

Aus Sicht von Schöneburg und Berufsverbänden könnten nur Einzelfälle untersucht werden, falls es Hinweise darauf gibt, dass jemand bei seiner Einstellung arglistig getäuscht hat. Richter wie Staatsanwälte aus DDR-Zeiten hatten nach der Wende Überprüfungs- und Berufungsverfahren durchlaufen. Diese müssten Bestand haben, betonte erst kürzlich der Vorsitzende des Richterbundes, Matthias Deller. Aus Sicht des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, Rüdiger Postier, rechtfertigt das Stasi-Unterlagengesetz keinen nochmaligen umfassenden Check. Dem widersprechen die Opposition und Brandenburgs Aufarbeitungsbeauftragte Ulrike Poppe.

Nach Meinung der CDU-Landesvorsitzenden Saskia Ludwig hätten keine Staatsanwälte aus DDR-Zeiten übernommen werden sollen. Diese seien fehl am Platz, sagte sie der "Märkischen Oderzeitung" (Mittwoch). Eine Stasi-Überprüfung der Richter und Staatsanwälte sei notwendig, sagte Ludwig auf Anfrage.

Nach Ministeriumsangaben sind derzeit noch 98 Richter und 74 Staatsanwälte aus DDR-Zeiten in Brandenburgs Justizwesen tätig. Nach dem Stasi-Unterlagengesetz dürften heute nur die Leitenden Oberstaatsanwälte und der Generalstaatsanwalt ohne konkreten Anlass auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden, erläuterte ein Sprecher.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 04.08.2011

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