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Nationale Grüße vom Mörder

Ein rechtsextremistischer Gewalttäter aus Templin, der in der Haftanstalt Luckau-Duben einsitzt, war erneut mit dem Handy im Internet. Die Anstaltsleitung reagiert mit Sanktionen. Der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, sieht Schwächen bei der Landesregierung in ihrem Kampf gegen Rechts.

Seit Mitte Juli hat der in Haft sitzende Christian W. verbotenerweise Zugriff auf ein Handy und surft damit im Internet. Christian W. ist wegen Beihilfe zum Mord an dem Templiner Bernd K. zu neun Jahren Haft verurteilt. Bereits im Mai diesen Jahres war dem in der Haftanstalt Luckau-Duben Einsitzenden bei einer Zellendurchsuchung ein internetfähiges Handy abgenommen worden.

Nur sechs Wochen später hatte er ein Neues. Hier zeigt sich wie durchlässig Knastmauern trotz strenger Kontrollen und dem ständigen Einsatz von Geräten zum Aufspüren von Handys doch sind.

Anstaltsleiter Hanns Christian Hoff war reichlich verärgert als er erfuhr, dass Christian W. schon wieder im Internet aufgestöbert werden konnte. Juristisch hat das erst einmal für Christian W. keine Konsequenzen. Es handelt sich hier lediglich um einen Verstoß gegen die Hausordnung, der disziplinarisch geahndet wird.

 

Anstaltsleitung handelt

Christian Ws. Zelle wurde nach dem Anruf von gegenrede.info sofort durchsucht und er selbst in einen anderen Trakt in eine neue Gruppe verlegt. Ein Handy wurde nicht gefunden, dafür Bargeld, was ebenso nicht zulässig ist. Er hat weiterhin restriktive Haftbedingung, nur eine Stunde Aufschluss pro Tag. Er darf im Moment allerdings am Vormittag weiter zur Schule gehen und an Freizeitaktivitäten teilnehmen, wenn sie angeboten werden. "Wir haben ihm klar gemacht", so der Anstaltsleiter, "dass dieses wiederholte nutzen von Handys sich negativ auf eine mögliche frühzeitigere Haftentlassung auswirken wird." Diese Frage steht allerdings im Moment gar nicht an. W. hat gerade ein Drittel seiner Strafe abgesessen.

Anstaltsleiter Hoff erklärte, dass Tags zuvor bei der wöchentlichen Routinenkontrolle ein herrenloses Handy im Freizeitraum der Haftgruppe gefunden worden sei, zu der auch Christian W. gehörte. Einiges deutet nun darauf hin, dass es sich hier um ein Gemeinschaftshandy handelt, das auch von Christian W. genutzt worden ist. Immerhin kostet ein Handy in der Knast Subkultur von Luckau-Duben derzeit zwischen 300 und 400 Euro.

Genau wie im Mai war gegenrede.info in der deutschen Internet Community "Jappy" auf den Nazi gestoßen. Er nannte sich dort "flitzi_WP". WP wie White Power. Sein Profil war allerdings nur für Jappy-Freunde zugänglich. Ärgerlich für W., dass es nur kleiner Tricks bedurfte, um diesen Freundschaftsstatus auszuhebeln. Sein letzter Online-Besuch war auf den 6. September 1:07 Uhr datiert. Das korrespondiert mit der Tatsache, dass ein Handy im Freizeitraum beschlagnahmt werden konnte. Mittlerweile ist das Profil gelöscht worden.

Erkennbar rechtes Profil

Startseite des Jappy-Profilsscreenshot: ipr Gegenrede.info hatte den Inhaftierten entdeckt nachdem er sich in der Jappy-Gruppe "In Gedenken an Marcel A." – ein Milmersdorfer Rechter, der bei einem Autounfall ums Leben gekommen war - angemeldet hatte und dieses Profil im Auge behalten. Auffällig sind die vielen rechten Gruppen an denen sich Christian W. beteiligt hatte: "Freiheit für Volk und Vaterland", "Odins Horde" oder "Gegen die sogenannte ‚Antifa’", um nur drei zu nennen. Seine Startseite zierte ein hammerschwingender Thor mit der Aufschrift "Thor Fightwear"

Es gab zwei Ordner mit Fotos. Im Ordner "Urlaub" befanden sich Fotos, die Christian W. in seiner Zelle zeigen. Im Ordner "Mein Stolz" zeigte er Fotos von einem Kleinkind und seinem sich ebenfalls in Haft befindlichen Bruder Steven. Bei dem Kleinkind könnte es sich um seinen Sohn handeln, der zur Welt kam als sich Christian W. bereits in Untersuchungshaft befand.

 

Was tun gegen Handys im Knast?

Die Opposition von der CDU rief bisher nach Handyblockern. Auch die FDP sieht da wenig Alternativen. Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg will dann auch mit dem neuen Landesstrafvollzugsgesetz, das 2012 umgesetzt werden soll, die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um in Haftanstalten Handyblocker einsetzen zu können.

In der Regel verwenden Strafgefangene die Handys für Kontakte zu Angehörigen. So die Erfahrung in Brandenburgs Haftanstalten. "In den vergangen zehn Jahren ist nur ein Fall bekannt geworden, bei dem aus dem Gefängnis heraus mit einem Handy kriminelle Aktivitäten organisiert wurden", so Minister Schöneburg. Da stellt er sich für ihn schon die Frage, ob es "sinnvoll und notwendig ist, mindestens eine Millionen Euro pro Haftanstalt für Handyblocker zu investieren". Seiner Meinung nach wäre das Geld bei der knappen Haushaltslage besser zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in Sachen "Sicherungsverwahrung" eingesetzt.

Danny Eichelbaum, für die CDU Mitglied im Rechtsausschuss der Brandenburgischen Landtages, sieht auch, dass bei der notwendigen Sparpolitik der Landesregierung wenig Spielraum für eine solche Investition ist und über kostengünstiger Alternativen nachgedacht werden muss. Er verlangt aber, dass die Kontrollen effektiviert und intensiviert werden und dass das Anstaltspersonal entsprechend geschult wird. "Da hat sich die Landesregierung den Kampf gegen den Rechtsextremismus auf die Fahnen geschrieben" empört sich Eichelbaum, "und es gelingt einem inhaftierten Rechtsextremisten, sich mehrfach Handys zu organisieren und aus dem Gefängnis heraus, seine Propaganda zu betreiben. Unglaublich!"

Quelle: www.gegenrede.info, 12.09.2011

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