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Brandenburg begrüßt Vorstoß zu NPD-Verbot

Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) begrüßt den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), ein Verbot der rechtsextremen NPD anzustreben. Damit habe die Partei das Signal erhalten, dass es für sie sehr eng wird.

Man sei einen großen Schritt vorangekommen, kommentierte Woidke das Treffen mit seinen Amtskollegen am Freitag. Er sei im Großen und Ganzen zufrieden. "Wichtig war, dass alle Bundesländer deutlich machen, gemeinsam an einem NPD-Verbot arbeiten zu wollen. Das hat es in dieser Einigkeit bisher nicht gegeben."

Enttäuscht zeigte sich Woidke von dem Entschluss der IMK, zunächst eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz des sachsen-anhaltinischen Innenministers Holger Stahlknecht (CDU) und des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) mit der Vorbereitung eines Verbotsantrags zu betrauen. "Wir hätten uns gewünscht, dass das Bundesinnenministerium die sofortige Führung des Koordinierungsprozesses übernimmt", sagte Woidke. Dies hätten Friedrich und einige Länder abgelehnt. Bereits im jetzigen Stadium sei aber eine stärkere Rolle des Bundes sinnvoll gewesen. Schließlich müssten letztlich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen Verbotsantrag stellen, sagte Woidke.

Ein erstes Verfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Vielzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert. Die Erfolgschancen eines neuen Anlaufs sind nach Einschätzung von Politikern gestiegen, nachdem Ende November der langjährige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben als mutmaßlicher Unterstützer der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle festgenommen wurde.

Man dürfe nicht noch einmal scheitern, betonte Woidke. "Am Ende muss Erfolg stehen. Deshalb ist es wichtig, die Einleitung eines neuen Verfahrens sehr sorgfältig zu prüfen und die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteienverbot zu beseitigen." Qualität gehe vor Schnelligkeit. "Ob wir in acht Wochen oder zwei Jahren am Ziel sind, ist nebensächlich."

Danny Eichelbaum, Rechtsexperte der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, begrüßt diese Vorgehensweise. Es sei notwendig, die Auflagen, die die Verfassungsrichter für ein erneutes Verbotsverfahren gemacht haben, eins zu eins zu erfüllen, sagte er. Dazu gehöre insbesondere, alle V-Leute aus Führungsgremien der Partei abzuziehen.

Ein erneutes Scheitern wäre fatal, sagte Brandenburgs Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock. "Das wäre ein Schlag für alle, die sich tagtäglich gegen Rechts einsetzen." Allerdings sei ein mögliches Verbot kein Allheilmittel, kommentierte sie den Vorstoß der Innenminister. "Wichtig ist, dass ein Verbot mit einer Stärkung der Demokratiearbeit einhergeht." Ähnlich äußerte sich Linke-Landtagsabgeordnete Bettina Fortunato. "Rechtsextremistisches Gedankengut verschwindet ja nicht, nur weil die NPD verboten wird."

In Brandenburg kommt die NPD auf 18 Mandate in Kreistagen und kreisfreien Städten. Hinzu kommen 13 Sitze in Gemeindevertretungen. Sollte die Partei für verfassungswidrig erklärt werden, würden die Vertreter ihre Mitgliedschaft in den Parlamenten verlieren. Die Sitze würden in der laufenden Wahlperiode unbesetzt bleiben. Nach einem Verbot würde die Partei zudem auch kein Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung mehr bekommen. Zurzeit stehen der NPD in Brandenburg entsprechend der Wählerstimmen der letzten Landtagswahl 17 772 Euro pro Jahr zu.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 10.12.2011

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