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Umstrittene Dissertation Justizminister - Schöneburg erneut unter Druck

Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg weist die Kritik an Äußerungen zur Todesstrafe in seiner Dissertation zurück. Es ist nicht das erste Mal, dass den Minister seine frühere wissenschaftliche Arbeit einholt.

Potsdam - Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke), der sich seit Monaten mit Stasi-Richtern in der Landesjustiz herumschlägt, gerät erneut wegen seiner rechtswissenschaftlichen Schriften in die Kritik. Diesmal geht es um seine 1987 verfasste und 1989 immerhin im Staatsverlag der DDR veröffentlichte Dissertation mit dem Titel „Kriminalwissenschaftliches Erbe der KPD 1919 - 1933“, über die „Der Spiegel“ jetzt berichtet. Darin formulierte Schöneburg sein Lob für kommunistische Juristen, weil sie in der Weimarer Republik für die weitgehende Abschaffung der Todesstrafe eingetreten seien. Legitim aber hätten sie die Todesstrafe zur „Verteidigung revolutionärer Errungenschaften“ gefunden.

Jetzt sah sich Schöneburg gezwungen, dem Eindruck entgegenzutreten, er selbst habe in seiner Dissertation die Todesstrafe, die in der DDR erst 1987 im Zuge der Entspannungspolitik abgeschafft wurde, als Ultima Ratio des Klassenkampfes befürwortet, weil er inämlich einen Bezug zum „zukünftigen revolutionären Handeln“ herstellt. Ein Ministeriumssprecher sagte, Schöneburg sei stets Gegner der Todesstrafe gewesen und habe diese in seiner Dissertation nicht gerechtfertigt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Schöneburgs Arbeit als Wissenschaftler ihn als Justizminister einholt. Bereits bevor er das Amt im Herbst 2009 übernahm, hagelte es Kritik an einem 2002 verfassten Aufsatz zu den Mauerschützenprozessen. Darin bescheinigte er den Anklägern „viel zu viel Verfolgungseifer“, weil Angeklagte zu hohen Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt worden waren. Zugleich lehnte Schöneburg die Klassifizierung der DDR als „Unrechtsstaat“ ab, weil dies eine „unwissenschaftliche, moralisierende Verdrängungsvokabel“ sei, was von nicht wenigen Staatsrechtlern aus Juristensicht sogar geteilt wird. Selbst seiner eigenen Partei hatte Schöneburg damals vorgeworfen, sich „der Moralisierung“ beim Gedenken an die Maueropfer „nicht entziehen“ zu können. Im Gegenzug hat Schöneburg aber in anderen Aufsätzen auch die DDR-Justiz als brutales Machtinstrument der SED dargestellt.

Für Schöneburg, der nach seiner Promotion an der Humboldt Universität an der Akademie der Wissenschaften der DDR tätig war, 1991 an die Humboldt Universität zurückkehrte, seit 2002 als Strafverteidiger in Potsdam arbeite und 2006 für die Linke an das Landesverfassungsgericht berufen wurde, kommen die neuen Vorwürfe zur Unzeit. Gerade versuchte er die Debatte um Stasi-belastete Richter und Staatsanwälte mit einer internen Prüfung zu beenden. CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum nannte Schöneburgs Aussagen zur DDR und zur Todesstrafe „höchst bedenklich“. Er müsse ohne Wenn und Aber „für die Prinzipien des Rechtsstaates einstehen“. Grüne-Fraktionschef Axel Vogel sagte, die Doktorarbeite zeige nur, wie tief der Minister „im juristischen Denken der DDR verwurzelt war“. Die Frage sei, „ob er das hinter sich gelassen hat. Ich gehe davon aus“. Es sei aber bedauerlich, dass Schöneburg nicht von sich derlei anspreche, meint Vogel. axf/mat

Quelle: Der Tagesspiegel, 03.01.2012

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