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Justizgewerkschaft sieht dringenden Handlungsbedarf

Mehr Sicherheit in Gerichten Mehr Einlasskontrollen und neue Schleusen sollen die Gerichte im Land sicherer machen. Das neue Konzept des Ministers wird umgesetzt. Der Justizgewerkschaft ist das aber zu wenig.

Brandenburg rüstet auf bei der Sicherheit der Gerichte. Seit Juni sind zwei mobile Sicherheitsteams im Land unterwegs, um abwechselnd an den kleineren Gerichten im Land Einlasskontrollen durchzuführen. Das ist ein Ergebnis des Anfang des Jahres von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) vorgelegten Sicherheitskonzeptes. Zusammen mit Umbauten im Eingangsbereich der Amtsgerichte Perleberg, Oranienburg und Prenzlau seien an allen Strafgerichten bei Bedarf Einlasskontrollen mit Metalldetektor und Gepäckröntgengerät möglich, so Schöneburg in einer Antwort auf die Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum.

Schon mit Beginn des neuen Jahres soll eine weitere mobile Sicherheitsgruppe mit vier Leuten gebildet werden, um die zeitweisen Kontrollen auszuweiten. Eine vierköpfige Sicherheitsgruppe kostet laut Ministerium pro Jahr knapp 130 000 Euro. Die Umbauten an den drei Amtsgerichten und dem Arbeits- und Sozialgericht Cottbus kosten laut Ministerium rund 1,5 Millionen Euro. Bislang seien 480 000 Euro verbaut. Zusätzlich werden beim Amtsgericht Cottbus und beim Arbeitsgericht Potsdam die Umbauten über Mieten bezahlt. Die vollständige Umsetzung des neuen Sicherheitskonzeptes hänge am Haushaltsplan der kommenden Jahre, so Schöneburg einschränkend.

Für permanente Einlasskontrollen mangelt es an Personal

Hier sieht die Deutsche Justizgewerkschaft im Land Brandenburg dringenden Handlungsbedarf. „Im Landeshaushalt sind gerade einmal 4,6 Prozent der Haushaltsgelder für den Justizbereich vorgesehen“, sagt Landesvorsitzende Sabine Wenzel. „Das ist ein winziges Stück vom Kuchen.“ Werde der Justiz als dritte Gewalt im Staat auch finanziell eine angemessene Bedeutung eingeräumt, könnten permanente Einlasskontrollen an den Gerichten umgesetzt werden, meint Wenzel. Dafür seien neben der Kontrolltechnik aber jeweils zwei zusätzliche Mitarbeiter nötig – ein Mann und eine Frau zur persönlichen Kontrolle. Das diene nicht nur der Sicherheit der Richter und Justizmitarbeiter. „Auch Besucher von Verhandlungen haben ein Recht darauf, unbeschadet wieder nach Hause zu kommen“, sagt Sabine Wenzel klar. Am liebsten wäre der Gewerkschafterin, dass dafür Justizangestellte beschäftigt werden und keine privaten Wachleute.

Ständige Kontrollen mittels Metalldetektor und Gepäckröntgenanlage gibt es laut Justizministerium derzeit am Oberlandesgericht Brandenburg/Havel sowie den Landgerichten Cottbus und Frankfurt (Oder). Auch an den Sozialgerichten werde ständig kontrolliert. Nur bei den Arbeits- und Finanzgerichten finden laut Ministerium mangels Personal keine Einlasskontrollen statt.

Quelle: Nordkurier, 24.08.2012

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