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CDU möchte Kriminelle elektronisch fesseln - Nach einer Anhörung im Hauptausschuss des Landtages

Allein für die Überwachung eines einzigen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäters seien in Brandenburg sind 20 Polizeibeamte notwendig, erläutert die CDU. Der Einsatz elektronischer Fußfesseln könnte Kosten sparen und personelle Ressourcen schonen.

Gestern gab es im Hauptausschuss des Landtags eine Anhörung dazu, ob sich Brandenburg an der gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Bundesländer beteiligen sollte.

Mit der Fußfessel lasse sich effektiv überwachen, ob sich entlassene Kriminelle an gerichtliche Weisungen halten und beispielsweise Schulen und Kindergärten nicht betreten, erklärte der CDUFraktionsvorsitzende Dieter Dombrowski nach der Anhörung.

»Wir haben Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) mehrfach aufgefordert, endlich die rechtlichen Voraussetzungen für die Überwachung von entlassenen gefährlichen Schwer- und Sexualverbrechern zu schaffen«, sagte der CDU-Abgeordnete Danny Eichelbaum. Der Justizminister habe sich jedoch lieber mit Träumen vom Hafturlaub beschäftigt.

Für den SPD-Abgeordneten Mike Bischoff ist bei der Anhörung herausgekommen, dass die Polizei durch die Verwendung der Fußfesseln im Falle eines Verstoßes gegen einen richterlichen Beschluss viel schneller eingreifen und ein mögliches Opfer schützen kann.

Bedenken wegen des Datenschutzes hegt der Politiker nicht. Er meint auch, dass bei einer konkreten Gefährdung der Schutz der Opfer oberste Priorität genießen müsste.

»Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist bundesgesetzlich vorgesehen«, stellte der Innenexperte der Linksfraktion, Hans-Jürgen Scharfenberg, nüchtern fest. »Deshalb muss das Land Brandenburg diese Regelung umsetzen, auch wenn sie voraussichtlich nur in wenigen Fällen zur Anwendung kommen wird.« Der vorgeschlagene Weg, sich der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder anzuschließen, sei der beste und günstigste, befand Scharfenberg. Die Angehörten haben nach Darstellung des Innenexperten aber auch klar gemacht, dass sich mit der Fußfessel »ein umfassender Schutz nicht erreichen lässt«. Darum komme es darauf an, »bereits im Strafvollzug die Bemühungen für eine R e s o z i a l i s i e r u n g d e u t l i c h z u verstärken«, um Rückfälle besser zu verhindern. Dazu leiste der kürzlich veröffentlichte Entwurf eines Justizvollzugsgesetzes - mit dem sich die CDUFraktion etwa wegen des Gedankens eines früher möglichen Hafturlaubs so schwer anfreunden kann - »einen wesentlichen Beitrag«, betonte Hans- Jürgen Scharfenberg. Die CDU ist indessen kein vorbehaltloser Freund der elektronischen Fußfessel.Die Fessel dürfe nicht als Ersatz für Freiheitsstrafen eingesetzt werden, verlangen die Konservativen. Der beste Schutz sei noch immer das Wegsperren von gefährlichen Schwerverbrechern und Sexualstraftätern. »Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, muss diese auch verbüßen«, forderte der CDU-Politiker Eichelbaum.

Die elektronische Fußfessel ist mit Wirkung zum 1. Januar 2011 ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurden. Nur in Brandenburg dürfen Richter dieses Mittel noch nicht benutzen, klagt die CDU.

Quelle: Neues Deutschland, 20.09.2012

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