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Strafvollzug nach neuen Regeln - Gesetz stärkt Resozialisierung

Von Ulrich Thiessen. Potsdam (MOZ). Der brandenburgische Landtag verabschiedete mit den Stimmen von SPD, Linker, FDP und Grünen ein neues Strafvollzugsgesetz. Die vier Fraktionen lobten die Stärkung der Resozialisierung in Gefängnissen. Die CDU sieht dagegen die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet.

"Noch nie hatten verurteilte Straftäter in unseren Justizvollzugsanstalten so viele Freiheiten und Vollzugslockerungen", kritisierte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum, das am Mittwoch verabschiedete Gesetz. Dabei fand der CDU-Politiker auch Positives. So sei es begrüßenswert, dass Bewährungshelfer künftig frühzeitig Kontakt zu Gefangenen aufnehmen können. Eichelbaum verwies darauf, dass jedoch das Fachpersonal für die geplanten Resozialisierungsmaßnahmen fehle. Das Vollzugspersonal erhalte beispielsweise durch ausgeweitete Besuchszeiten mehr Aufgaben, während gleichzeitig 169 Stellen abgebaut werden sollen. Die Aufhebung der formalen Arbeitspflicht für Gefangene wird von der CDU kriti- siert, da Arbeit den Tag strukturiere und damit den Tagesablauf in den Anstalten sicherer mache.

Laut Eichelbaum sollten Teile des Verdienstes der Gefangenen für Opferentschädigungen einbehalten werden. Außerdem verlangt die CDU, dass Gefangene mit lebenslangen Strafen erst nach zwölf Jahren Langzeitausgang gewährt wird. Dieser müsse auf zwei Wochen begrenzt werden. Das neue Gesetz enthält dazu keine Beschränkungen.

Für die Linken lobte Margitta Mächtig, dass künftig schnell nach Antritt der Freiheitsstrafe ein Vollzugsplan für jeden Straftäter aufgestellt wird, bei dem auch die Aufarbeitung der Tat eine Rolle spielt. Davon wird die Gewäh- rung von Lockerungen abhängig gemacht.

Die FDP sieht in diesem Diagnoseverfahren ein zukunftsweisendes Modell. Linda Teuteberg lobte vor allem die Stärkung des offenen Vollzuges. Aller- dings sieht auch sie Probleme in der nicht ausreichenden personellen Untersetzung.
Für die SPD ist dies kein Problem. "Wir brauchen mehr Personal", räumte der rechtspolitische Sprecher der Regierungsfraktion, Andreas Kuhnert, ein. Allerdings reiche es, wenn die Stellen 2015, also in der nächsten Legislaturperiode, zur Verfügung stehen. Kuhnert erläuterte, dass die formale Aufhebung der Arbeitspflicht nicht dazu führen soll, bei den entsprechenden Werkstätten zu sparen. Brandenburg gehöre zu den Ländern, die am meisten Arbeits- und Aus- bildungsmöglichkeiten bereithalten. Vielmehr sei es in einzelnen Fällen notwendig, Gefangene erst durch Thera- pien an Arbeit heranzuführen. Ein Behandlungsvollzug statt eines Verwahrvollzuges sei der beste Opferschutz, so Kuhnert.

Das sehen auch die Grünen so. Sabine Niels forderte für ihre Fraktion jedoch zusätzlich eine höhere Bezahlung für arbeitende Gefangene. Zurzeit erhalten sie neun Prozent eines Durchschnittslohnes, was etwa 200 Euro im Monat entspricht. Laut Niels sollten es 15 Prozent sein. Dann könnten die Gefangenen sich auch an Opferentschädigungen beteili- gen. Der entsprechende Antrag fand keine Mehrheit im Parlament. Auch die Grünen fordern mehr Personal für den Vollzug und das nicht erst nach der nächsten Landtagswahl. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) lehnte eine Lohnanhebung ab. Obwohl dies Ländersache ist und ein solcher Schritt der rot-roten Regierung gut zu Gesicht stehen würde, sei es bes- ser, nach der nächsten Bundestagswahl eine einheitliche Regelung zu erreichen, die auch eine Rentenversicherung für arbeitende Gefangene einschließt, sagte er. (Mit Adleraugen)

Quelle: Märkische Oderzeitung, 24.04.2013

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