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Bürgerbegehren unzulässig - Stadtverordnetenversammlung folgt der Verwaltung / Mit Widerspruch ist nicht zu rechnen

Auf der Baustelle am Rohrteich war es gestern gegen Mittag recht ruhig, die Fahrzeuge standen still, kein Arbeiter weit und breit zu sehen. Aber es war wohl nur eine Frage der Materiallieferung. Denn dem Bau der Skate- und Freizeitanlage steht seit Mittwochabend nichts mehr im Weg. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bürgerbegehren, das sich gegen diesen Standort richtete, mehrheitlich für unzulässig erklärt. Die Mitglieder der Fraktionen der Linkspartei, der SPD – außer dem Vorsitzenden Falk Kubitza – sowie der FDP folgten der Begründung der Verwaltung. Demnach waren genügend gültige Unterschriften gesammelt worden, um einen Bürgerentscheid zu beantragen. Formal und rechtlich war das Bürgerbegehren zulässig. Als unzulässig wurden hingegen die Fragestellung und die Begründung eingestuft. Außerdem bemängelte der stellvertretendende Bürgermeister und Rechtsexperte der Stadt Joachim Wasmansdorff die fehlende Kostenaufstellung.

Im Gegensatz dazu steht die Bewertung des Bürgerbegehrens durch den Wahlleiter. Jürgen Tolksdorf hält das Bürgerbegehren für zulässig. Laut Kommunalwahlgesetz sei die Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht an dieses Ergebnis gebunden, erklärte er.

Während sich Joachim Wasmansdorff auf die strenge Einhaltung des Gesetzes berief, zitierte Danny Eichelbaum (CDU) aus Gerichtsbeschlüssen, in denen dem Bürgerwillen ein höherer Stellenwert als den sprachlichen Formulierungen beigemessen wird. Er bezeichnete das Bürgerbegehren als einen „Beitrag zur lebendigen Demokratie“. Mit einer Ablehnung stelle sich die Stadtverordnetenversammlung über den Souverän, das Volk.

Eberhard Podzuweit (Linke) erinnerte an die zahlreichen Möglichkeiten zur Mitwirkung, die es in der Zeit vor der Festlegung des Standortes gegeben hatte. Seit 2005 laufe das Projekt, seitdem habe es mehrere Zusammenkünfte und Workshops gegeben. Obwohl ihm das Bürgerbegehren an sich sympathisch sei, würden ihm die Jugendlichen mehr am Herzen liegen, erklärte Michael Maurer (Linke) und stimmte für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Ulrich Klebe sprach sich für die Skateanlage am Rohrteich aus, aber auch dafür, dass die Bürger die endgültige Entscheidung treffen sollten.

Doch dazu wird es nun nicht mehr kommen. Wie der Sprecher Harry Prüfert auf MAZ-Nachfrage mitteilte, verzichtet die Bürgerinitiative auf einen Widerspruch beziehungsweise eine Klage gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. In dem Fall hätte es einen Baustopp gegeben. Den Erfolg eines „kostspieligen“ Bürgerentscheides schätzt Harry Prüfert nach Lage der Dinge zu gering ein. „Es ist nicht unser Ziel, Steuergelder zu verschwenden“, sagte er.

In einem Schreiben hatte er den Bürgermeister, den Stadtverordnetenvorsteher und die Fraktionsvorsitzenden vorab darüber informiert, dass die Mitglieder der Bürgerinitiative der Abstimmung am Mittwoch fernbleiben würden. Die Bürgerinitiative sei zu keiner Sitzung eingeladen und nicht als demokratische Bürgerbewegung wahrgenommen worden. Es habe keine Anhörung gegeben. Sogar der Landrat habe die Stadtverwaltung zur Besonnenheit aufgerufen. Deren Mitarbeiter hätten trotzdem Fakten geschaffen und gegen den Willen der Bürger entschieden. (Von Martina Burghardt)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 29.10.2010

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