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Er war einmal …

Peer Giesecke war 20 Jahre für die SPD der Landrat des märkischen Vorzeigekreises Teltow-Fläming. Nun soll er vom Kreistag abgewählt werden – wegen Untreue und Korruption

Luckenwalde - Peer Giesecke galt in Brandenburg als Muster-Landrat. In seiner fast 20-jährigen Dienstzeit wurde der Landkreis Teltow-Fläming mehrfach als wirtschaftlich attraktivster Standort in den neuen Bundesländern ausgezeichnet. Die blühenden Landschaften, die Altkanzler Helmut Kohl (CDU) nach dem Mauerfall versprach – in der Region südlich von Berlin sind sie zum Teil zu finden. Doch nun soll Giesecke abgewählt werden. Der Kreistag entscheidet am heutigen Montag über einen Abwahlantrag.

Verurteilt wegen Untreue und Korruption, steht der 62-Jährige vor den Scherben seiner politischen Karriere.

Florierende Wirtschaft, wachsende Einwohnerzahl, viele touristische Attraktionen. Das sind die Kennzeichen des Kreises Teltow-Fläming. Mercedes, BMW, MTU und Rolls-Royce hatten sich als wirtschaftliche Boliden angesiedelt. Der inzwischen mehr als 230 Kilometer lange „Flaeming-Skate“ trägt das Prädikat der längsten Skatingpiste Europas. Die attraktive Nähe zu Berlin macht den Landkreis zum beliebten Zuzugsgebiet. Beste Voraussetzungen für den 62-jährigen Giesecke, als erfolgreicher Landrat abzutreten. Stattdessen blickt er auf das missratene Ende seiner Dienstzeit.

Untreue und Vorteilsannahme lauteten die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft nach zweijähriger Ermittlung erhoben hatte. Von einem regionalen Bauunternehmer soll sich Giesecke zum Urlaub nach Mallorca und in feine Restaurants einladen lassen haben - um ihm im Gegenzug den Bau eines Supermarktes zu ermöglichen, für den wiederum ein denkmalgeschützter Gutshof abgerissen wurde.

Zudem soll Giesecke aus einem Verfügungsfonds des Landkreises rund 9000 Euro zweckentfremdet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte im August einen Strafbefehl am Potsdamer Amtsgericht beantragt. Giesecke akzeptierte diesen, sodass er ohne mündliche Verhandlung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 8000 Euro rechtskräftig verurteilt wurde.

Vor einigen Wochen erklärte sich Giesecke im Kreistag zu den Vorwürfen und dem Strafbefehl. Er habe mit Rücksicht auf die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung, seine Gesundheit und seine Familie auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet. Untreu sei er nie gewesen. Auch wenn er unrechtmäßig Hausmittel des Landkreises ausgegeben habe - es sei für gute Zwecke gewesen. Er habe sich nie persönlich bereichert.

Doch Gieseckes Glaubwürdigkeit steht infrage. „Wirklich Einsicht und Reue sowie eine Distanzierung von seinen Taten kann ich nicht feststellen“, betont etwa CDU-Kreistagsfraktionschef Danny Eichelbaum. Für ihn ist die Causa Giesecke auch ein Beispiel, wohin 20 Jahre Amtszeit führen können. „Da entsteht ein System, das anfällig ist für Vetternwirtschaft und Korruption“, sagt der CDU-Politiker und regt an, Amtszeiten von Landräten zu begrenzen.

Auch in der Gemeinschaftsfraktion von SPD und Grünen ist sich die Mehrheit einig, dass Giesecke als Landrat abgewählt werden muss. „Er ist nicht mehr tragbar“, sagt der Vorsitzende Fritz Lindner (SPD). Daher habe er gemeinsam mit den anderen Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen den Abwahlantrag unterschrieben. Gleichwohl sieht Lindner eine „gewisse Tragik“ beim freien Fall seines Parteigenossen: „Gieseckes Verdienste für den Landkreis sind ja unbestritten.“ Daher sollen durch eine Abwahl Gieseckes Pensionsansprüche gesichert werden, die er bei einem Rücktritt verlieren würde.

Sollte Gieseckes Abwahl mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, würde sein Nachfolger erstmals durch eine Direktwahl bestimmt – erstmals überhaupt im Land Brandenburg.

Noch halten sich mögliche Kandidaten bedeckt. „Der erste Schritt ist am Montag nötig“, sagt die Linke-Kreischefin und Landtagsabgeordnete Kornelia Wehlan. Danach werde es spannend, wie die für inhaltliche Themen geschlossene Kooperation von Linken, Grünen, SPD und Bauernverband sich bei der anstehenden Personalie verständigen wird.

Unabhängig von dem Abwahlantrag hat das brandenburgische Innenministerium das Disziplinarverfahren gegen Giesecke wieder aufgenommen, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war. Einem Sprecher zufolge könnte ein Ergebnis des Verfahrens sein, dass das Ruhegehalt Gieseckes gekürzt wird.

von Peter Könnicke

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 10.12.2012

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