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Wegen Schutzgelderpressung verurteilt - "Hells Angels"-Mitglieder müssen ins Gefängnis / CDU fordert Verbot von Rockerclubs

Drei Mitglieder des Rockerclubs "Hells Angels" sind gestern vor dem Landgericht Potsdam zu teils mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Die Männer sollen vom Besitzer eines Tätowierstudios in Beelitz Schutzgeld erpresst haben. Dazu soll ein 23-Jähriger unter anderem auch ein Schaf geschlachtet und es dem Opfer als Warnung vor die Tür gelegt haben, sagte Gerichtssprecher Frank Tiemann.

Der 23-Jährige muss nun unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Ein 42-jähriger Angeklagter wurde wegen räuberischer Erpressung und Bedrohung zu einer Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ein dritter Angeklagter muss wegen Beihilfe für ein Jahr in Haft.

Die Verteidigung hatte für alle Angeklagten Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Die verhängten Strafen erschienen den Anklägern als zu milde.

Der Prozess sei ein Glücksfall für die Ermittlungen gegen Rockerclubs gewesen, ergänzte Gerichtssprecher Tiemann. Denn nur selten sage ein Geschädigter bei der Polizei und vor Gericht aus. Die Brandenburger CDU-Fraktion forderte anlässlich des Urteils ein schnelles bundesweites Verbot von Rockerbanden. "Sie stellen eine Bedrohung für die Allgemeinheit dar", sagte der Rechtsexperte der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum.

Quelle: Oranienburger Generalanzeiger, 31.12.2010