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Presseecho / Landtag

Kurswechsel bei der „Landeskinder-Regelung“

Potsdam Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) hat in zumindest einem Fall dem Druck aus Berlin nachgegeben und wird jetzt die Besetzung einer der höchsten Richterstellen Brandenburgs durch Bewerber aus anderen Bundesländern zulassen.

Die Ausschreibung der Stelle des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts, die im Februar noch den Bewerberkreis auf Brandenburger Richter einschränkte, wurde durch eine kurze Notiz im Ministerialblatt „zurückgenommen" und durch eine neue ersetzt, die auch Bewerbungen aus Berlin zulässt.

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Brandenburger Kabinett kippt die Justizreform - Alle 25 Amtsgerichte bleiben erhalten / Minister: Phase des Stillstands endet

Alle 25 brandenburgischen Amtsgerichte bleiben nach dem Willen der rot-roten Landesregierung erhalten. Das Kabinett verabschiedete gestern den Gesetzentwurf zur Gerichtsneuordnung, der nach der Sommerpause dem Landtag zugeleitet werden soll.

„Die Justiz bleibt in der Fläche präsent“, sagte Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke). Sobald das Parlament dem Gesetz zugestimmt habe, „endet eine lange Phase des Stillstands“. Im Gesetz sind auch Veränderungen in den Landgerichtsbezirken vorgesehen. Sie waren notwendig geworden, um die vier Landgerichtsbezirke auf die neuen Polizeidirektionen abzustimmen. Allerdings ist das im Nordosten nicht gelungen. Um den Bezirk Neuruppin in ausreichender Größe zu erhalten, wurde ihm die Uckermark zugeschlagen, die polizeiseitig nach Frankfurt (Oder) gehört. Begründet wird das mit einer effektiveren Bekämpfung der Grenzkriminalität. Über die Neuaufteilung des Gerichtsbezirks hatte es zuletzt heftigen Streit zwischen den Landräten der jeweiligen Kreise gegeben.

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Kritiker: Teure Justizreform ohne Nutzen

Dienstag soll das Kabinett das Gesetz beschließen. Ob es aber durch den Landtag kommt, ist offen

Potsdam - Die von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) konzipierte und seit Monaten überfällige Justizstrukturreform soll am Dienstag vom Kabinett beschlossen werden. Das gilt zwar als reine Formalie, doch die Zweifel am Sinn der Reform wachsen – auch bei den Justizbediensteten. Denn das Gesetz führt nicht an, welchen Nutzen die Umbaupläne eigentlich haben – außer dass die vier Landgerichtsbezirke dann etwa gleich groß sind. Vom ursprünglichen Ziel, einer besseren Zusammenarbeit mit der Polizei dank landesweit deckungsgleicher Strukturen ist nicht mehr viel übrig. Stattdessen hat die Reform enorme Kosten zu Folge.

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CDU beharrt auf Stasi-Überprüfung von Richtern

Die brandenburgische CDU beharrt auf einer allgemeinen Stasi-Überprüfung der Richter im Lande. Sie sei entgegen der Auffassung von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) rechtlich sehr wohl möglich, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, am Mittwoch in Potsdam. Das habe der Berliner Experte für Verwaltungsrecht, Christian Pestalozza, bestätigt. Danach erlaube das Stasi-Unterlagengesetz den öffentlichen Stellen des Landes, Richter ohne besondere Voraussetzungen auf eine frühere Stasi-Tätigkeit zu überprüfen. Diese dürften nicht darauf warten, dass ihnen "neue Erkenntnisse in den Schoß gelegt werden".

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