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Presseecho / Landtag

Belastete DDR-Juristen - Gebrauchte Richter

Der Streit um belastete DDR-Richter in Brandenburgs Justiz wird heftiger. Der Potsdamer Lutz W. durfte Richter bleiben, obwohl er mehrfach Unrecht sprach. Wohl auch, weil Arbeitsrichter fehlten

Potsdam - Nach den Enthüllungen des über die Vergangenheit des Potsdamer Arbeitsrichters Lutz W. und neue Informationen zu dessen Tätigkeit in der DDR werden am Dienstag auch den Rechtsausschuss des Landtags beschäftigen.

Im Vorfeld der Sitzung kam es zu einem heftigen verbalen Schlagabtausch zwischen den rechtspolitischen Sprechern der drei Oppositionsparteien und Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke).

Richter W., der in den letzten Jahren der DDR einige Zeit als Haftrichter am Kreisgericht Potsdam agierte, war insbesondere durch harte Entscheidungen gegen Antragsteller auf Ausreise aufgefallen. Er wurde, das berichtete das RBB-Magazin „Klartext“ in der Vorwoche, dennoch 1992 zunächst auf Probe und 1996 endgültig als Richter in den Landesdienst übernommen und vom Richterwahlausschuss bestätigt. Parallel dazu lief gegen den Ex-DDR- Richter ein Vorermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung, das aber offensichtlich bei der Verbeamtung keine Rolle spielte. Dabei war W. der Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die die DDR-Regierungskriminalität bearbeitete, nicht nur wegen des nun publik gewordenen Verfahrens gegen die Potsdamer Defa-Regisseurin Sybille Schönemann und deren Mann, den Filmemacher Hannes Schönemann, aufgefallen. Diese hatte W. wegen eines normal gestellten, in der DDR legalen, Ausreiseantrages monatelang im berüchtigten Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis in der Lindenstraße 54 inhaftieren lassen. Nicht einmal von den Kindern hatte sich das Ehepaar, das dann von der BRD freigekauft wurde, vor der Haft verabschieden können.

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Richter sollen ihre DDR-Vergangenheit offenlegen

Die drei Oppositionsfraktionen in Brandenburg verlangen von der Landesregierung eine bessere Aufklärung der DDR-Vergangenheit von Richtern.

Politiker von CDU, FDP und Grünen forderten Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) am Donnerstag auf, die Öffentlichkeit über alle Erkenntnisse zur früheren Tätigkeit von übernommenen Justizmitarbeitern aus der DDR zu informieren.

CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum bezeichnete es als "unhaltbaren Zustand", dass Richter oder Rechtsanwälte in den Justizdienst des Landes übernommen wurden, die in der DDR politische Strafurteile gegen Bürger verhängten. Sollte jemand den Richterwahlausschuss getäuscht haben, müsse dessen Ernennung zum Richter rückwirkend zurückgenommen werden, sagte Eichelbaum. Der Ausschuss überprüfte Richter in der Nachwendezeit vor der Weiterbeschäftigung im Dienst des Landes.

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Streit um Versöhnung geht weiter - Schlagabtausch zum angemessen Umgang mit der DDR-Vergangenheit in Brandenburg

Der Brandenburger Landtag schafft es nicht, beim Umgang mit dem Erbe der SED-Herrschaft einen parteiübergreifenden Konsens zu finden. In einer aktuellen Stunde wurden gestern im Landtag erneut die tiefen Gräben sichtbar, die die rot-rote Regierungskoalition von der Opposition aus CDU, FDP und Grünen trennen. Ein Antrag der Grünen zur Überprüfung der Brandenburger Richterschaft wurde von der Mehrheit aus SPD und Linkspartei abgelehnt.

Nachdem im Vorfeld der Debatte der Eindruck entstanden war, die Koalition setze sich nicht einheitlich mit den neuen Erkenntnissen zu früheren Stasi-Mitarbeitern in Polizei und Justiz auseinander, ergriff Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) selbst gestern im Parlament das Wort. Er verteidigte das Vorgehen der vergangenen zwanzig Jahre gegenüber früheren Stasi-Mitarbeitern.

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Position - Aufklären statt Aussitzen!

Die berechtigte Empörung über die zahlreichen Stasi-Fälle in der Justiz und in der Polizei hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Doch die Stasi-Vergangenheit von Richtern soll nach dem Willen von SPD und Linke getreu der Lex Brandenburg unter dem Teppich gekehrt werden. Die Linke überrascht damit nicht, schon im Jahr 2003 lehnte sie die Verwendung der sogenannten Rosenholz-Dateien mit dem Hinweis auf rechtliche Unzulässigkeit und der Erzeugung eines „Generalverdachts“ ab und spult nun ihr traditionelles Begründungsrepertoire ab. Neu ist aber, dass Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck die linke Rhetorik übernommen hat und ebenfalls von einem Generalverdacht der Opposition, in diesem Fall  gegen die Richterschaft im Land, spricht.

Ist das der Brandenburger Weg? Haben die Menschen in diesem Land nicht das Recht, zu wissen, wer im Namen des Volkes Recht spricht? Warum sollen Richter in Brandenburg anders behandelt werden als Abgeordnete oder kommunale Mandatsträger? Sie alle müssen sich einer Stasi-Überprüfung unterziehen. Das muss erst recht für diejenigen gelten, die über Menschenschicksale entscheiden. Wir werden weiterhin fragen.

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