CDU Brandenburg begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes zur Sicherungsverwahrung von Jugendlichen

Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum MdL:

" Die CDU-Landtagsfraktion Brandenburg begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Jugendstraftätern. Das Urteil beweist, dass die auf der Bundesebene von der Großen Koaltion im Jahre 2008 vollzogene Gesetzesänderung richtig und wichtig war und zur Rechtsklarheit beigetragen hat.

Gleichzeitig unterstreicht das Urteil die Dringlichkeit einer Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für erwachsene Straftäter. Es darf und kann nicht sein, dass aufgrund von Gesetzeslücken und unpräzisen Gesetzesformulierungen, Sexualstraftäter, wie Uwe K. auf freien Fuß bleiben. Hochgefährliche Straftäter gehören hinter Gitter."