Offener Brief zum Korruptionsstrafverfahren gegen Landrat Peer Giesecke (SPD)

Sehr geehrte Kollegen Fraktionsvorsitzende,

bedauerlicher Weise haben wir erst aus den Medien erfahren müssen, dass das Strafverfahren der Neuruppiner Schwerpunktstaatsanwaltschaft Korruption gegen Landrat Peer Giesecke (SPD) nunmehr abgeschlossen ist und ein Strafbefehl gegen Herrn Giesecke wegen Untreue und Vorteilsnahme im Amt beim Amtsgericht Potsdam beantragt worden ist.

Wir hätten erwartet, dass hierüber alle Fraktionen im Kreistag persönlich durch den Landrat unterrichtet werden. Stattdessen hat es nach unserem Wissensstand in der letzten Zeit  nur Gespräche von Herrn Giesecke und seinem Strafverteidiger mit ausgewählten Fraktionsvorsitzenden und Fraktionen gegeben. Wir vermissen hierbei die bei diesem Thema besonders notwendig gewordene Transparenz.

Nicht hilfreich waren nach unserer Auffassung auch die öffentlichen Äußerungen des Landrates in der MAZ vom 31.8.2012. Wir vermissen bei Herrn Giesecke bisher Reue, Einsicht und Demut in seine Taten.

Wir erwarten nunmehr eine vollumfängliche Erklärung von Herrn Giesecke in der Sitzung des Kreistages am 10. September 2012.  Die Zeit der Hinterzimmerpolitik im Landkreis  Teltow-Fläming muss der Vergangenheit angehören. Die Bürger des Landkreises Teltow-Fläming haben einen Anspruch auf vollständige öffentliche Aufklärung.

Der Ruf des Landkreises Teltow-Fläming innerhalb und außerhalb des Landes Brandenburg wurde nachhaltig durch die Korruptionsaffäre geschädigt. Das Amt des Landrates ist beschädigt. Viel Vertrauen ist verloren gegangen. Zurecht fragen die Bürger und Investoren, ob in Teltow-Fläming alle vor dem Gesetz gleich sind, ob Recht und Gesetz bei Verwaltungsentscheidungen gelten und der Verwaltungschef noch Garant für eine gesetzestreue Verwaltung und Vorbild für die Mitarbeiter sein kann. Es ist ungerecht und nicht zu rechtfertigen, wenn Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung wegen angeblicher Verletzung ihrer Loyalitätspflichten außerordentlich gekündigt wird, aber eine Verurteilung des Dienstvorgesetzten und Landrates  zu einer 10 monatigen Freiheitsstrafe, die zur  Bewährung  ausgesetzt werden soll, wegen Untreue und Vorteilsannahme im Amt keine Konsequenzen hat.

Vor der Einleitung weiterer Schritte gebietet uns  das verfassungsrechtlich verankerte Rechtsstaatsprinzip, zunächst den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen Herrn Giesecke abzuwarten.

Der Kreistag steht vor schwierigen Entscheidungen. Diese Entscheidungen müssen unabhängig und weitsichtig getroffen werden.  Hierbei  verbieten sich Einmischungsversuche und Relativierungen von außen, wie von Bundestagsabgeordneten, deren Familienangehörige den Landrat als Strafverteidiger vertreten, als auch maßlose Übertreibungen.

Unser gemeinsames Anliegen muss es jetzt sein, im Interesse des Landkreises zusammenzuarbeiten. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Erneuerung an der Spitze der Kreisverwaltung.

Die CDU steht Ihnen für fraktions- und parteiübergreifende  Gespräche jederzeit und unvoreingenommen zur Verfügung. Alle Fraktionen stehen jetzt in der Verantwortung. Wir benötigen in Teltow-Fläming einen Neuanfang.

Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass der Abwahlantrag von Frau Redlhammer-Raback schon gemäß § 128 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg formell rechtswidrig ist, da er nicht von der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages eigenhändig unterschrieben wurde.  Im Übrigen verweise ich darauf, dass die NPD im Kreistag von Teltow-Fläming keinen Fraktionsstatus hat und daher nach § 35 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg auch keinen Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes stellen kann. Ich gehe deshalb davon aus, dass der Vorsitzende des Kreistages den Antrag weder auf die Tagesordnung nehmen wird, noch eine sachliche Behandlung des Antrages im Kreistages zulassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Danny Eichelbaum