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Gerichtsverfahren in Brandenburg besonders langwierig
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- Montag, 19. August 2013 10:57
Gerichtsverfahren dauern in Brandenburg nach wie vor viel länger als im Bundesdurchschnitt. Teilweise vergehen bis zu vier Monate mehr, bevor eine Entscheidung fällt.
Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Besonders betroffen sind Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte der ersten Instanz.
"Hier ist Brandenburg immer noch bundesweites Schlusslicht", kritisierte der CDU-Abgeordnete Danny Eichelbaum. Seiner Meinung nach fehlt es weniger an Richtern, sondern vor allem an Beamten im mittleren Justizdienst, also etwa Schreibkräften oder Rechtspflegern, die Richtern zuarbeiten. "Wir brauchen Entlastung und Entfristung von Personal", forderte der Justizexperte.
Das Ministerium verweist indes darauf, dass die Dauer eines Verfahrens vom Einzelfall abhänge – ob etwa Zeugen anzuhören seien oder Gutachten eingeholt werden müssten. Auch sonst mangelt es nicht an Erklärungen: Die Sozialgerichte wurden in den vergangenen Jahren von Hartz-IV-Klagen überflutet. Entgegen dem Bundestrend verzeichne Brandenburg weiterhin eine steigende Zahl an Eingängen in diesem Bereich, hieß es. An den Verwaltungsgerichten kommt aus Sicht des Ministeriums dagegen ein hoher Bestand an alten Verfahren zum Tragen, der neben den aktuellen Eingängen bearbeitet werden müsse. Grund für die Altlasten sei eine hohe Zahl an Asylverfahren und schwierige Fälle im Rahmen der Wiedervereinigung in den 1990er-Jahren. Mittlerweile habe sich die durchschnittliche Verfahrensdauer von 35 Monaten im Jahr 2007 aber auf rund 15 Monate im ersten Quartal 2013 verringert.
Im Jahr 2012 gingen an den Brandenburger Gerichten insgesamt 459 Verzögerungsrügen ein, im ersten Quartal 2013 waren es 109. Die Rügen sind die Vorstufe einer möglichen Klage auf Entschädigung. Im Vorjahr gab es 60 solcher Klagen an den Obergerichten, im ersten Quartal dieses Jahres waren es bereits 43. Das Recht auf Entschädigung ist erst vor zwei Jahren geschaffen worden.
Quelle: Lausitzer Rundschau, 19.08.2013