Debatte nach CSD-Anschlag - Berlin und Brandenburg uneins über Verschärfung des Jugendstrafrechts
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- Dienstag, 28. Juli 2026 10:43
Noch im Mai dieses Jahres war der mutmaßliche CSD-Attentäter, Abdul B. aus Berlin, nach Jugendstrafrecht und nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden. Unter Auflagen konnte sich der 21-Jährige auf freiem Fuß bewegen.
Die Berliner und Brandenburger CDU haben daher gefordert, das Strafrecht für Heranwachsende anzupassen. Danny Eichelbaum, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, sagte am Montag: "Wer alt genug ist, einen terroristischen Anschlag zu planen oder schwere Gewalttaten zu begehen, ist auch alt genug, dafür grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen zu werden."

Ansprechpartner: Patrick Nelte