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Opposition will Debatte um Maßregelvollzug - Mehrfacher Missbrauch in Cottbus ruft CDU auf den Plan

Der sexuelle Missbrauch einer 13-jährigen Cottbuserin durch einen 52 Jahre alten Mann im Berliner Maßregelvollzug ist nach Ansicht der oppositionellen CDU im Landtag ein Grund, die Praxis in Brandenburg zu überdenken. Ein in der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Reinickendorf einsitzender Mann hatte Ausgänge dazu genutzt, seine 13-jährige Internet-Bekanntschaft sieben Mal zu missbrauchen. Die Klinik hat bereits reagiert und die Sicherheitsmaßnahmen verschärft.

Potsdam. Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, erinnert daran, dass in Brandenburg selbst erst im Oktober 2012 ein 23-Jähriger beim Ausgang aus dem Teupitzer Maßregelvollzug (Dahme-Spreewald) geflohen ist. „Deshalb sage ich: Wir brauchen eine Diskussion um die Sicherheit und die Lockerungsmaßnahmen."

Er selbst plädiere für verstärkte Sicherheitsmaßnahmen im Maßregelvollzug sowohl in Berlin als auch in Brandenburg. Die alleinige Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums für den Maßregelvollzug im Land Brandenburg sei ein Fehler. „Wir brauchen eine Prüfung, ob wir die Fachaufsicht für die Sicherheit nicht dem Justizministerium unterstellen", sagt Eichelbaum. Vorbild dafür könne das Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern sein. Der aktuelle Fall offenbare eine Sicherheitslücke, „die wir dringend schließen müssen".

Das brandenburgische Gesundheitsministerium sieht dagegen keine Notwendigkeit für eine erneute Debatte des Maßregelvollzugs. Ministeriumssprecherin Alrun Kaune-Nüßlein verweist auf die Reform des Psychisch-Kranken-Gesetzes und die Verschärfung der Lockerungsbestimmungen nach dem spektakulären Ausbruch des verurteilten Mörders und Vergewaltigers Frank Schmökel.

Schmökel war im April 2000 bei einem Ausgang aus der Haft in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) die Flucht gelungen. Auf dieser hatte er unter anderem einen Rentner erschlagen. Das Gesundheitsministerium hatte daraufhin den gesamten Maßregelvollzug durch eine Kommission begutachten lassen.

„Die Empfehlungen und Vorschläge dieses Gutachtens wurden im Anschluss umgesetzt, sodass Sicherheit und Therapie in den vergangenen Jahren verbessert wurden", so Kaune-Nüßlein. Neben gesetzlichen Reformen sei auch der Kreis der Gutachter erweitert und der Maßregelvollzug personell verstärkt worden. Derzeit prüfe das forensische Institut der Berliner Charité Therapie und Sicherheit im Maßregelvollzug.

Die Entscheidung über Lockerungen und Urlaub im Maßregelvolllzug trifft die ärztliche Leitung der zuständigen Klinik. Bei besonders gefährlichen Straftätern muss vor dem ersten unbeaufsichtigten Ausgang das Urteil eines externen Gutachters eingeholt werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde der Berliner Klinik hat angesichts des aktuellen Falls bereits reagiert und die Sicherungsmaßnahmen verschärft. Von Rüdiger Braun

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 29.08.2013

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