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Hoher Krankenstand in der Justiz
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- Donnerstag, 12. Februar 2015 08:15
Potsdam - Brandenburgs Justiz hat ebenso wie die Polizei mit hohen Krankenständen zu kämpfen. Besonders belastet sind die Staatsanwaltschaften. Dort fehlen Staatsanwälte im Schnitt 20 Tage pro Jahr wegen Krankheit. Das geht aus einer internen Aufstellung des von Helmuth Markov (Linke) geführten Justizministeriums hervor. Staatsanwälte und Richter sehen die hohe Arbeitsbelastung als Grund für den hohen Krankenstand. Bei der Polizei sind die Beamten im Schnitt 34 Tage pro Jahr krank. Allerdings werden bei ihnen auch die Wochenenden bei Fehlzeiten mitgezählt.
Beim gehobenen Dienst bei den Staatsanwaltschaften, also Rechtspflegern, verzeichnet die Statistik 20 krankheitsbedingte Fehltage, bei Geschäftsstellenmitarbeitern sind es fast 28. Weniger hoch sind die Krankenstände mit 10 Fehltagen bei Richtern an ordentlichen Gerichten, 15 an den Verwaltungsgerichten und 12 bei den Arbeitsgerichten. Nur 10 sind es es bei den Sozialgerichten. Dort hatte Markov Ende 2014 Irritationen ausgelöst mit der Aussage, auffällig sei es, dass die Krankenstände an den Sozialgerichten sehr hoch seien und das Gesundheitsmanagement verbessert werden müsse. Damit wollte er Forderungen nach mehr Personal an den überlasteten Sozialgerichten zurückweisen. Der Rechtsausschuss des Landtags befasst sich am heutigen Mittwoch mit derPersonallage in der Justiz und der Bedarfsplanung.
Wie aus einer Vorlage des Ministeriums hervorgeht, haben alle Bereiche mit massiven Altersabgängen in den kommenden Jahren zu rechnen, die aber nicht voll kompensiert werden können. CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum sagte den PNN, alle vom Ministerium vorgelegten Zahlen belegten, dass die "Justiz in Brandenburg vor einem Personalkollaps" stehe. "Es fehlt an Personal, die Krankenstände sind enorm hoch, die Beschäftigten arbeiten bis an die Grenze der Belastbarkeit und wir haben in den nächsten Jahren eine hohe Anzahl von Altersabgängen", sagte Eichelbaum. Nötig sei ein Kurswechsel in der Personalpolitik, die Personalbedarfsplanung müsse überarbeitet werden - mit mehr Stellen für Richter, Rechtspfleger und Justizbeschäftigte im mittleren Dienst. Allein an den ordentlichen Gerichten werden laut Eichelbaum 264 Justizbeschäftigte bis 2019 in den Ruhestand verabschiedet. Die Folge seien lang andauernde Gerichtsverfahren für Bürger und Unternehmen. Alexander Fröhlich
Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 12.02.2015