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Häftlinge horten illegal Handys - Bei Zellendurchsuchungen in Gefängnissen des Landes 109 Geräte entdeckt

Potsdam. In Brandenburgs Gefängnissen wird offenbar viel telefoniert: Bei Zellendurchsuchungen fanden Justizvollzugsbeamte im Jahr 2014 insgesamt 109 Mobiltelefone, 27 mehr als im Vorjahr. Das geht aus einer Antwort des Potsdamer Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum hervor, die der RUNDSCHAU vorliegt. Im geschlossenen Vollzug ist die Handynutzung nach Angaben des Ministeriums strikt verboten, im offenen Vollzug dürfen Mobiltelefone bei Ausgängen, Hafturlauben oder beim Freigang genutzt werden.

Teilweise dürften die Geräte im offenen Vollzug auch im Gefängnis genutzt werden. Wie das Ministerium mitteilte, würden in allen JVA mittlerweile "Handyfinder" eingesetzt, um illegal telefonierende Gefangene aufzuspüren. Zudem werde in einem Brandenburger Gefängnis derzeit ein Störsender erprobt, der den Strafgefangenen das illegale Telefonieren unmöglich machen soll. Keine Auskunft konnte die Landesregierung dagegen auf die Frage geben, ob mit den aufgefundenen Handys Straftaten vorbereitet, verabredet oder begangen wurden. Derzeit seien zwei Fälle bekannt, in denen gegen Strafgefangene Anzeige erstattet wurde, weil sie auf illegal ins Gefängnis gebrachten Mobiltelefonen kinderpornographisches Material besessen hätten.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Eichelbaum nannte es "nicht hinnehmbar, dass Gefangene in den Brandenburger Justizvollzugsanstalten mit eingeschleusten Mobiltelefonen, ihre kriminelle Machenschaften fortführen". Deswegen müsse der Einsatz von "Handyblockern" in den JVA stärker als bisher geprüft werden. "Außerdem ist zu gewährleisten, dass in Verdachtsfällen Haftraumund Besucherkontrollen in allen Haftanstalten stattfinden können", so Eichelbaum. B. Lassiwe

Quelle: Lausitzer Rundschau, 09.03.2015

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