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Kriminalität: Streit umd Strafrechtsverschärfung - CDU fordert verstärktes Vorgehen gegen Stalker
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- Montag, 23. März 2015 19:53
Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen wollen die rechtliche Handhabe gegen sogenannte Stalker erweitern und Strafbarkeitslücken schließen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der kriminelles Nachstellen schneller und effektiver verfolgen und ahnden soll, liegt im Bundesrat vor.
Potsdam. Brandenburgs CDU hat die rot-rote Landesregierung aufgefordert, stärker gegen das sogenannte Stalking vorzugehen. „Hier müssen Lücken im Strafrecht geschlossen werden", sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU im Landtag, Danny Eichelbaum. Die Christdemokraten unterstützen ein entsprechenden Gesetzentwurf aus Bayern, der im Bundesrat auch von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hessen mitgetragen wird. Ziel sei, die Opfer von kriminellen Nachstellungen besser zu schützen, so Eichelbaum. „Bisher können Staatsanwälte erst handeln, wenn eine schwerwiegende Beeinträchtigung im Leben des Opfers eingetreten ist, der Betroffene etwa seine Arbeit aufgibt oder den Wohnort wechselt und in die Anonymität abtaucht." Es sei aber ungerecht, wenn das Opfer handeln müsse, sagt Eichelbaum. „Wir müssen den Tätern die rote Karte zeigen, bevor der Psychoterror zum Unglück führt.
Den akuten Handlungsbedarf zeigt laut Eichelbaum allein schon die Statistik: Während es 2012 bundesweit etwa 20 000 Verdächtige gab, seien nur 313 tatsächlich wegen Stalkings verurteilt worden. Die Brandenburger Polizei registriert im Schnitt täglich drei solcher Fälle – 2013 waren es insgesamt 1240.
Ein Fall in Brandenburg bestärkt Eichelbaum in seiner Forderung. Die 36-jährige Möbelverkäuferin Petra F. aus Frankfurt (Oder) war vor zwei Wochen Opfer der tödlichen Messerattacke eines mutmaßlichen Stalkers geworden. Der 35-jährige Täter, der die Frau vor den Augen von Kunden niederstach, soll sein Opfer längere Zeit über das Internet belästigt haben.
Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linke) lehnt eine Änderung des seit knapp zehn Jahren bestehenden Stalking-Paragrafen im Strafgesetzbuch ab. Er warnte vor „juristischem Aktionismus", durch den die Rechtssicherheit nicht wirklich erhöht werde . Es sei objektiv kaum zu fassen, ob die Handlung eines vermeintlichen Täters tatsächlich zu Beeinträchtigungen beim Opfer führe, heißt es aus dem Ministerium. Auch der Potsdamer Rechtsanwalt und frühere CDU-Politiker Peter-Michael Diestel, der selbst Mandaten in Stalking-Fällen vertritt, ist gegen eine Strafrechtsverschärfung. „Es müssen nur die vorhandenen Gesetze rigoros angewandt werden", so Diestel. „Man muss Menschen, die andere belästigen, konsequent verfolgen."
Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) reicht die bisherige Rechtsgrundlage nicht, um den Schutz von Menschen zu stärken, „die sich mutig gegen Stalker stellen und ihre Lebensumstände nicht ändern wollen". Bislang reichten körperliche oder seelische Beeinträchtigungen des Opfers wie etwa Schlafstörungen, Panikattacken oder Depressionen allein nicht aus, um dem Stalking juristisch ein Ende zu setzen. „ Das muss sich zügig ändern", so Kuder. Tatsächlich soll es Behörden möglich sein, frühzeitig gegen ständige Telefonanrufe und das Auflauern von Menschen vorgehen können. In der Praxis bleibt das jedoch schwierig. „Wir müssen genau prüfen, ob wir es tatsächlich mit einer Nachstellung oder lediglich mit einer Beleidigung zu tun haben", so Dietmar Keck, Sprecher des Polizeipräsidiums.
In der Bundesregierung gibt es bislang wenig Interesse, genau das zu tun. Zwar hatten SPD und Union sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Tatbestand des Stalkings enger zu fassen und die Hürden für eine Verurteilung zu senken, passiert ist aber bislang nichts. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) liegt bereits seit vergangenem Dezember eine Online-Petition mit 80 000 Unterschriften vor. Von Volkmar Krause
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 24.03.2015