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Richter-Gehälter kommen auf den Prüfstand
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- Dienstag, 05. Mai 2015 10:49
Potsdam (MOZ) Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Besoldung von Richtern fordert der Brandenburger Landesverband des Deutschen Richterbundes mögliche Auswirkungen auf märkische Richter. "Die Länder und damit auch Brandenburg werden die Pflicht haben, dieses Urteil zu prüfen", sagte Alexandra Kosyra, stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes.
Die Bundesrichter hatten am Dienstag die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt als nicht angemessen und verfassungswidrig bezeichnet. Sieben Kläger aus Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz waren vor Gericht gezogen, weil ihre Besoldung seit Langem hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei. Auch Brandenburg liegt bei der Besoldung bundesweit im hinteren Drittel, nachdem die bundeseinheitliche Einstufung Ende 2006 abgeschafft worden war und dies nun den Bundesländern obliegt. "Brandenburg belegt in der Tabelle einen hinteren Platz - wir sind meist mit Berlin auf Augenhöhe, wobei sich bei den Berlinern etwas zum Positiven verändert", sagt Kosyra.
Jetzt müsse man aber zunächst die Urteilsbegründung abwarten, bevor aus dem BVG-Verfahren Rückschlüsse auf Brandenburg gezogen werden könnten.
Die CDU-Landtagsfraktion fordert indes eine Überprüfung, "ob alle Richter und Staatsanwälte in Brandenburg verfassungsgemäß besoldet werden". Wie deren rechtspolitischer Sprecher Danny Eichelbaum am Dienstag betont, sei nicht zu rechtfertigen, dass diese Berufe in Brandenburg schlechter bezahlt werden als in anderen Ländern. "Das Verfassungsgericht hat in beispielloser Klarheit und Deutlichkeit die teilweise zu niedrige Besoldung kritisiert und Maßstäbe für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der Besoldung in der dritten Gewalt festgelegt", sagt Eichelbaum.
Viele Länder hatten niedrige Beamtenbezüge in der Vergangenheit mit der schlechten Kassenlage begründet. Der schlanke Hinweis der Politik allein auf die Vorgaben der Schuldenbremse reiche nun aber nicht mehr aus, stellt Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, klar. "Künftig wird über die Wertschätzung für die Ämter in der Justiz transparent diskutiert werden müssen."
Quelle: Märkische Oderzeitung, 05.05.2015