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Gericht in Cottbus überlastet Brandenburg lässt mutmaßliche Sextäter frei
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- Donnerstag, 17. Dezember 2015 19:35
Beide Männer sind bereits vorbestraft, beide sollen sich an Kindern vergangen haben: In Brandenburg mussten zwei mutmaßliche Sexualstraftäter aus der Haft entlassen werden, weil die Prozesse gegen sie nicht rechtzeitig anberaumt wurden. Wie konnte es soweit kommen?
Potsdam. Zwei mutmaßliche Sexualstraftäter sind aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil das Landgericht Cottbus nicht rechtzeitig die Prozesse angesetzt hat. Das bestätigte am Mittwoch das Justizministerium. Grund ist eine Überlastung des Gerichts. Die beiden Männer aus Cottbus wurden auf Anweisung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zwangsweise auf freien Fuß gesetzt. Grund: Die strengen Auflagen für die Inhaftierung waren wegen des Zeitverzugs nicht mehr erfüllt.
Beide Verdächtigen sind vorbestraft
Einer der Männer ist ein Familienvater, der in zehn Fällen Freundinnen seiner minderjährigen Tochter missbraucht haben soll. Ein Mädchen, das bei der Tochter übernachtete, soll der 45-Jährige im Schlaf entkleidet und Videoaufnahmen von ihr gemacht haben – dieser Prozess läuft bereits, der Angeklagte erschien zu den Verhandlungen. Der zweite Mann soll sich an Nachbarjungen vergangen haben. Er muss sich ab dem 11. Januar vor Gericht verantworten – wenn er denn erscheint. Beide Männer sind nach Recherchen des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB) einschlägig vorbestraft.
CDU: „Katastrophale Personalpolitik des Justizministeriums“
Die CDU sieht die Schuld für die Justizpanne bei Minister Helmuth Markov (Linke): „Die Richter und Staatsanwälte sind konfrontiert mit Stellenabbau und Personalmangel, die aus der katastrophalen Personalpolitik des Justizministers resultieren“, sagt der rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum. Immer wieder platzten Strafprozesse wegen Personalmangels. Mehr Richter und Staatsanwälte fordert die CDU.
Häufung von Missbrauchsverfahren in Cottbus
Ministeriumssprecher Alexander Kitterer sagt zu den Cottbusser Vorfällen, sie seien „nicht akzeptabel und sollten nicht vorkommen“ – das Ministerium fordere nun einen Bericht an. Dennoch sei das Landgericht Cottbus gemessen an der Zahl der eingehenden Fälle „auskömmlich besetzt“. Laut OLG-Sprecher Ulrich Zwick ist am Landgericht Cottbus die unerwartete Häufung von Missbrauchsverfahren kombiniert mit der mehr als halbjährigen Erkrankung eines Vorsitzenden Richters für die Terminklemme verantwortlich.
Das OLG bemängelt, dass krankheitsbedingt ausgefallene Prozesstermine um zwei Monate verschoben wurden – eine Vertretungskammer hätte hier einspringen können, sagt OLG-Sprecher Zwick. Die Rechte der Angeklagten hätten schwerer gewogen als die Gründe, die für eine Fortdauer der U-Haft sprachen.
Wichtige Richterstelle in Potsdam nicht wieder besetzt
Am Landgericht Potsdam wird indes nach MAZ-Recherchen eine wichtige Richterstelle nicht wieder besetzt. Sie wurde frei, weil der langjährige Vorsitzende der Schwurkammer, Frank Tiemann, gerade zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe gewechselt ist. „Die Stelle ist bislang nicht ausgeschrieben worden“, bestätigt Landgerichtssprecherin Sabine Dießelhorst. Weil es ein für Mord und Totschlag zuständiges Schwurgericht aber geben muss, wird wohl ein Kollege aus einer anderen Kammer abgezogen. Von Ulrich Wangemann
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 17.12.2015