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Internet im Knast: Weißer Ring sieht Gefahr für Opfer - CDU befürchtet Missbrauch - Netzaktivisten meinen: Internet gehört auch im Gefängnis zum Leben
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- Sonntag, 13. März 2016 17:44
Scharfe Kritik am Vorstoß von Justizminister Helmuth Markov (Linke),Gefängnis-Insassen perspektivisch ei nen Internetzugang auf der Zelle zu gewähren: CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum sagt der MAZ: "Dieses Vorhaben des Justizministers ist ein Schnellschuss, der nach hinten losgehen wird". Ein Internetzugang für Gefangene führe "zu schwerwiegenden Sicherheitsrisiken". Es sei nicht auszuschließen, "dass einzelne Gefangene den geplanten Internetzugang für kriminelle Handlungen missbrauchen". Für strenge Kontrollen fehle das Personal in der Justiz. "Anstatt neue Sicherheitsrisiken zu schaffen, sollte sich Markov um Verstärkung kümmern", so Eichelbaum.
Die Opferschutz-Organisation Weißer Ring lehnt den Vorstoß ebenfalls weitgehend ab. "Es besteht die große Gefahr, dass Opfer zum wiederholten Mal Opfer werden", weil sie übers Internet unter Druck gesetzt oder belästigt würden, sagt der Landesvorsitzende Jürgen Lüth, bis 2002 Polizeipräsident in Cottbus. "Es wäre eine Fehlinvestition" - der Minister solle das Geld lieber in einen geplanten Opferfonds stecken. Die Gefahr der Zeugenbeeinflussung hebt Lüth hervor. Zwiespältig findet man die Aussicht, dass JVA-Insassen künftig im Netz surfen können, beim einflussreichen Digitalrechte-Blog "netzpolitik.org". Grundsätzlich sei es zu begrüßen, wenn Gefangene am Netzleben teilnehmen könnten, weil dies nun mal zum Leben heutzutage gehöre. "Aber man wird es extrem einschrän ken müssen - denn über die Kommentarfunktion auf Webseiten etwa kann man Kontakt nach außen aufnehmen", sagt Alvar Freude, Spezialist für Fragen digitaler Zensur.
Werde den Gefangenen die Möglichkeit genommen, verschlüsselt zu kommunizieren, sei zumindest sichergestellt, dass ihre Internetaktivitäten minutiös aufgezeichnet werden könnten, sagt Holger Bleich vom Computertechnik-Magazin "c't". Menschen den Internetzugang komplett zu verweigern, sei ein "weitgehender Eingriff ins Kommunikationsverhalten, so Bleich. Denn: "Viele Informationen gibt es heute nur noch im Netz - das ist eine neue Qualität."
MAZ-Kommentar Internet in Gefängnissen Nicht in jeder Zelle Früher versteckten Ganoven konspirative Nachrichten in Kleinanzeigen der Zeitung. "Blaues Damenrad, 26 Zoll, mit Einkaufskorb zu verkaufen, Besichtigung Sonnabend, 18 Uhr.." hieß übersetzt: Am Samstag knacken wir um 18 Uhr den Tresor des Lebensmittelgeschäfts in der Charlottenstraße 26. Oder so ähnlich. Das geht heute viel einfacher. Jeder kann per Kommentarfunktion auf Leserpost-Seiten oder in Autoschrauber- Chats Kontakt zu Komplizen aufnehmen - die Justiz wird es vermutlich nicht mitbekommen.
Deshalb darf es keinen freien Internet-Zugang für Strafgefangene geben. Sonst könnte man sich auch gleich die Handyblocker sparen, die den ungehinderten Telefonklatsch aus der Zelle verhindern. Man mag das einen Eingriff in die Bürgerrechte nennen - aber genau das bedeutet Strafvollzug: Entzug bestimmter Rechte für einen bestimmten Zeitraum. Opfer und nicht minder Zeugenschutz sind in Deutschland immer noch stark verbesserungswürdig. Man muss schon sehr mutig sein, um sich der Tortur der peinlichen Befragung, den Blicken des Täters vor Gericht bewusst auszusetzen. Urteil und Haft sind für Opfer und Zeugen oft ein wichtiger Schlussstrich unter traumatische Erlebnisse. Das sollte auch so bleiben. Unerträglich ist die Vorstellung, den langen Arm eines Peinigers auch noch fürchten zu müssen, wenn der hinter Gittern sitzt. Deshalb: Internet sollte nur unter strenger Aufsicht zugänglich sein - und nicht in jeder Zelle.
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 13.03.2016