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Generalstaatsanwalt zweifelt an geplanter Kreisstruktur
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- Dienstag, 29. November 2016 06:11
Potsdam (MOZ) Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg reiht sich in die Kritikerschar der geplanten Kreisreform ein. Grundsätzlich ist der Jurist nicht gegen eine Neugliederung. Die könne man durchaus begründen, erklärte der Sozialdemokrat im Gespräch mit dieser Zeitung. Allerdings hätte er erwartet, dass sich die neuen Landkreise innerhalb der jetzigen vier Polizeidirektionen bewegen würden. Das, was Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) und Finanzminister Christian Görke (Linke) im September als Vorschlag auf den Tisch gelegt haben, hätte laut Rautenberg weitgehende Folgen für Polizei und Staatsanwaltschaft.
Mit der Zusammenlegung von Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald würden zwei Kreise fusionieren, die verschiedenen Polizeidirektionen und Landgerichtsbezirken angehören. Letzteres bestimmt auch die Struktur der Staatsanwaltschaften im Land.
Rautenberg geht davon aus, dass bei der Umsetzung einer solchen Reform auch die Polizeiverwaltung neu strukturiert werden müsse. Jede Polizeireform habe in der Vergangenheit aber zu einer Periode der Verunsicherung geführt und Folgen für die Verbrechensbekämpfung gehabt, gibt der Generalstaatsanwalt zu bedenken. Die Übereinstimmung der Strukturen von Staatsanwaltschaft und Polizei habe sich bei der Verbrechensbekämpfung bewährt, sagte er.
Allerdings war im Norden Brandenburgs bereits bei der letzten Polizeireform in der Uckermark eine Struktur geschaffen worden, bei der die Einsatzgebiete von Polizei und Staatsanwaltschaften auseinanderklaffen. Die Uckermark gehört inzwischen zum Landgerichtsbezirk Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) aber weiterhin zur Polizeidirektion Ost in Frankfurt (Oder). Es ist unklar, ob diese Widersprüche bei der geplanten Fusion der Landkreise Uckermark und Barnim bereinigt werden sollten.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum geht davon aus, dass nach der Kreisreform nicht nur eine Polizeireform folgen wird, sondern auch eine Reform der Landgerichtsbezirke. Er befürchtet, dass künftig nur noch drei statt vier erhalten bleiben.
Quelle: Märkische Oderzeitung, 29.11.2016