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Die Praxis beweist: Kontrollen in Gerichten sind notwendig
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- Sonntag, 19. März 2017 21:43
Seit vier Jahren werden Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte und Besucher in Brandenburg durch Sicherheitsschleusen vor Angriffen geschützt. Und die Kontrolleure wurden auch durchaus fündig.
Potsdam. An den Sicherheitsschleusen der brandenburgischen Gerichte sind im vergangenen Jahr bei Besuchern etwa 3200 gefährliche Gegenstände entdeckt worden. Das teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. „Hauptsächlich handelte es sich um Gegenstände, die zweckentfremdet als Waffe eingesetzt werden könnten, wie etwa Taschenmesser“, sagte Ministeriumssprecher Uwe Krink. „Vereinzelt wurden auch verbotene Rausch- mittel gefunden.“ Die Brandenburger Gerichte werden seit 2013 nach und nach mit Sicherheitsschleusen ausgerüstet, die den Kontrollstellen an Flughäfen ähneln.
Zuvor hatte es tödliche Vorfälle an mehreren deutschen Gerichten gegeben. So hatte im Januar 2012 ein 55-Jähriger im Amtsgericht Dachau aus Hass auf die Justiz einen Staatsanwalt erschossen. Im Juli 2009 war eine junge Muslima am Dresdner Landgericht von einem Russlanddeutschen erstochen worden. Bislang wurden sieben Schleusen mit Gepäck-Röntgengeräten an Amts- und Land- und an Sozialgerichten eingebaut. Hinzu kommen Detektorrahmen zur Personenkontrolle. Die Kosten summierten sich nach Angaben des Ministeriums bislang auf 3,1 Millionen Euro. Das Brandenburgische Oberlandesgericht wurde bereits im Jahr 2009 mit einer Sicherheitsschleuse ausgerüstet. „Wir begrüßen die Ausrüstung mit Sicherheitsschleusen und hoffen, dass bald alle Gerichte damit ausgestattet sind“, sagte die Vorsitzende des Brandenburger Richterbundes, Claudia Odenbreit. Allerdings benötige man für die Kontrollen viel Personal.
„Daher brauchen wir für die Schleusen zusätzliche Justizwachtmeister, weil diese sonst für andere Aufgaben wie etwa die Vorführung von Angeklagten fehlen“, forderte Odenbreit. Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag fordert zusätzlich mehr Befugnisse für die Justizwachtmeister. „Neben der Ausstattung mit Reizgas sollten die Justizwachtmeister auch polizeiliche Befugnisse erhalten“, sagte deren rechtspolitischer Sprecher Danny Eichelbaum. Außerdem sollten die Beamten nicht nur im Gerichtsgebäude, sondern auch in der unmittelbaren Umgebung gegen Störer tätig werden oder Fluchtversuche vereiteln können. „Das alles muss in einem Gesetz auf sichere rechtliche Grundlagen gestellt werden“, sagte Eichelbaum.
Quelle: Uckermark Kurier, 19.03.2017