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Oberverwaltungsgericht: „Asylverfahren sind anspruchsvoll und schwierig“

Potsdam. Brandenburgs Verwaltungsrichter leiden unter einer Flut von Verfahren.

Brandenburgs Verwaltungsgerichte leiden unter dem Anstieg der Asylverfahren. Während etwa das Verwaltungsgericht Cottbus Ende 2013 noch 1733 Asylverfahren im Bestand hatte, waren es Ende 2017 schon 5358. Mit 2034 Neueingängen machten die Asylverfahren auch mehr als die Hälfte der 3937 Rechtsstreitigkeiten aus, die im abgelaufenen Jahr neu an das Lausitzer Verwaltungsgericht kamen. „Das ist ein Prozess, der noch kein Ende gefunden hat“, sagte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Joachim Buchheister, am Freitag vor Journalisten in Berlin. Auch in der zweiten Instanz, beim Oberverwaltungsgericht, sei der Bestand an Asylverfahren von 34 zum Jahresende 2013 auf 331 zum Jahresende 2017 gestiegen.

„Selbst wenn irgendwann die Eingänge zurückgehen werden, bleiben wir mit den anhängigen Verfahren noch auf lange Zeit beschäftigt“, sagte Buchheister. Die Asylverfahren seien generell „durchaus anspruchsvoll und schwierig“, ein „Arbeitsprogramm für mehrere Jahre“. Besonders für die drei Verwaltungsgerichte in Brandenburg forderte Buchheister deswegen auch eine deutliche Personalverstärkung. „Die Kollegen dort sind extrem belastet, viel stärker als die Kollegen in Berlin“, so Buchheister. In Brandenburg habe die Verwaltungsgerichtsbarkeit im vergangenen Jahr acht Proberichter eingestellt und acht Proberichterstellen ausgeschrieben. Zusätzlich sollen im Mai vier neue Vorsitzende Richter eingestellt werden. „Wir bräuchten aber noch viele, viele Richter“, so Buchheister. „Wenn wir an jedem Brandenburger Standort eine zusätzliche Kammer aufmachen könnten, wäre das eine große Hilfe.“

Auf RUNDSCHAU-Anfrage erklärte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Benjamin Raschke, es sei völlig unstrittig, dass es an den Verwaltungsgerichten mehr Personal bräuchte. Ob dafür weitere Kammern nötig seien, müsse man noch diskutieren. „Wir unterstützen die Forderung des Oberverwaltungsgerichtes“, sagte auch der CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum.

Bereits in der Debatte zum Nachtragshaushalt habe die CDU zusätzliche Richterstellen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit beantragt, um die steigenden Asylverfahren zeitnah bearbeiten zu können. Dieser Antrag wurde indes abgelehnt. „Die Verfahrensdauer bei den verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Brandenburg ist verfassungsrechtlich bedenklich“, sagte Eichelbaum. Die Landesregierung habe die Entwicklung verschlafen.

„Anstatt bereits im Jahr 2016 personell gegenzusteuern, um die steigenden Asylverfahren bearbeiten zu können, haben die Justizminister die Situation bis zum Jahr 2017 ignoriert, während andere Länder schon 2016 Neueinstellungen vornahmen.“

Neben den Asylverfahren muss sich das Oberverwaltungsgericht in diesem Jahr mit zahlreichen anderen Themen beschäftigen. Anhängig ist etwa ein Verfahren, bei dem die „Hells Angels Oder City“ gegen das Verbot ihres Vereins durch das Brandenburger Innenministerium klagen. Zudem gibt es Klagen zweier Brandenburger Polizisten gegen die Verpflichtung, im Dienst ein Namensschild tragen zu müssen. Zahlreiche Verfahren sind weiterhin zur Altanschließerfrage und zum Regionalplan Havelland-Fläming anhängig, bei dem es um die Frage geht, wo in der Region Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.

Schließlich müssen sich die Oberverwaltungsrichter in diesem Jahr sogar mit Fragen der Hummerhaltung beschäftigen: Ein Großhändler, der Berliner Restaurants mit den edlen Krustentieren beliefert, klagt gegen tierschutzrechtliche Auflagen, die etwa das Vorhandensein von Verstecken in den Aquarien, die Wassertemperatur oder den pH-Wert in den Hälterungsbecken umfassen.

Quelle: Lausitzer Rundschau, 24.03.2018

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