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In anderen Bundesländern öfter verwendet - Nur wenig Fußfesseln in Brandenburg
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- Montag, 10. Dezember 2018 08:32
Potsdam. In Brandenburg sind seit 2011 nur drei Mal Straftäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt worden. Ein weiterer in Brandenburg vollstreckter Fall wurde von einem Gericht in Bayern angeordnet. Von Benjamin Lassiwe
Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum hervor, die der RUNDSCHAU vorliegt.
Damit liegt Brandenburg im bundesweiten Vergleich deutlich hinter anderen Bundesländern zurück: In Bayern wurde die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Straftätern allein in den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 30 Mal angeordnet. In Mecklenburg-Vorpommern geschah dies im selben Zeitraum 13 Mal, in Sachsen elf Mal. In Brandenburg stehen in der Zeit vom 1. Januar bis zum Reformationstag 2018 dagegen lediglich zwei Fälle in der Statistik. Der einzige andere Fall ereignete sich im Jahr zuvor.
Der Antwort des Justizministeriums zufolge war die Anwendung der Fußfessel in allen vier Brandenburger Fällen bislang unproblematisch. Es sei zu keinem einzigen Polizeieinsatz deswegen gekommen, alle Probanden hätten sich kooperativ verhalten. „Straftaten von Probanden während der Zeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sind nicht bekannt geworden“, heißt es weiter.
Trotz der geringen Zahl der eingesetzten Fußfesseln ist der CDU-Abgeordnete Eichelbaum jedenfalls der Meinung, dass die „elektronische Aufenthaltsüberwachung auch in Brandenburg zu mehr Sicherheit beigetragen“ habe.
Für den Rechtspolitiker spricht das dafür, im Rahmen der anstehenden Novelle des Polizeigesetzes, „zukünftig auch in Brandenburg die elektronische Fußfessel bei Gefährdern“ einzusetzen, wogegen sich bislang vor allem die Linke ausgesprochen hatte. „Fraglich ist jedoch, warum die elektronische Fußfessel von den Brandenburger Gerichten im Vergleich zu den anderen Bundesländern bisher nur selten angeordnet wurde“, so Eichelbaum. Von Benjamin Lassiwe
Quelle: Lausitzer Rundschau, 10.12.2018