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Presseecho / Landtag

Brandenburg: Warum ein Ex-Neonazi in Freiheit ist

Potsdam. Die Kritik an der Überlastung in Brandenburgs Gerichten und deren fatalen Folgen nimmt zu. Im Fokus steht der Justizminister. Von Benjamin Lassiwe Benjamin Raschke (Bündnis 90/Die Grünen) spricht von einem „Tiefpunkt der Brandenburger Justizgeschichte“, Danny Eichelbaum (CDU) vom „Justizskandal der Regierung Woidke“. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg zur Freilassung des ehemaligen NPD-Politikers Maik Schneider aus der Untersuchungshaft sorgte gestern in Potsdam weiter für Aufsehen. Denn die Brandenburger Richter sehen weiterhin einen dringenden Tatverdacht und sogar Fluchtgefahr bei dem Rechtsextremisten aus Nauen, der 2016 eine zur Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehene Turnhalle in Brand gesteckt haben soll, und dafür erstinstanzlich zu neun Jahren Haft verurteilt worden war – bevor der Bundesgerichtshof das Urteil wegen der Befangenheit eines Schöffen kassierte und ein Revisionsverfahren anordnete.

Doch die Überlastung des Potsdamer Landgerichts sorgte dafür, dass er nun auf freiem Fuß ist. „Vermeidbare, dem Angeklagten nicht zuzurechnender Verfahrensverzögerungen“ sorgten dafür, dass die weitere Untersuchungshaft „unverhältnismäßig“ sei. „Dem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen“, heißt es in dem Beschluss. Beide mit dem Fall befassten Strafkammern des Potsdamer Landgerichts seien „gerichtsbekannt hochbelastet“. Nicht nachvollziehbar sei, dass das Protokoll der ersten Hauptverhandlung, die im Februar 2017 endete, erst im Juli fertiggestellt war, so dass Schneiders Anwalt Revision einlegen konnte. „Die verspätete Fertigstellung des Protokolls war sachlich nicht gerechtfertigt und vermeidbar.“ Was der Beschluss des Oberlandesgericht ebenfalls offenlegt: Die mit dem zweiten Verfahren befasste fünfte Strafkammer hat spätestens im September eine „Überlastungsanzeige“ abgegeben. Auf die Frage, ob es solche Überlastungsanzeigen gab, konnte Justizminister Stefan Ludwig (Linke) in den bisherigen Sondersitzungen des Rechtsausschusses keine Antwort geben. Dabei hatten schon 2015 Richter und Staatsanwälte vor dem Landtag demonstriert und auf die Personalsituation in der Justiz aufmerksam gemacht.

Gegenüber der RUNDSCHAU erklärte Ludwig, der bei der Landtagswahl als Direktkandidat in Cottbus antritt, am Mittwoch, die Unabhängigkeit der Gerichte gehe mit einer hohen Verantwortung. einher. „Es kann eben zu einzelnen Fällen kommen, wo Fehler gemacht werden“, sagte Ludwig. Er gehe davon aus, dass die Begründung des OLG den Blick der Gerichte für die Selbstorganisation schärft. „Deshalb habe ich mich mit dem OLG Präsidenten und der Präsidentin des Landgerichtes Potsdam zu einem Gespräch vereinbart, wo auch diese beiden Fälle besprochen werden.“ Die Opposition dagegen schäumte am Mittwoch. „Wir haben es jetzt schwarz auf weiß“, sagte der Spreewälder Abgeordnete Benjamin Raschke der RUNDSCHAU. „Es wurde ein Straftäter entlassen, bei dem Verdunkelungsgefahr besteht, weil es am Landgericht Potsdam eine permanente Notlage gibt.“ So etwas könne nach Auffassung des Grünen-Politikers jederzeit wieder passieren. „Hier sind das Justizministerium, das Finanzministerium und auch der Ministerpräsident in der Pflicht“, sagt Raschke. „Hier müssen kurzfristig Stellen geschaffen werden.“ Eichelbaum verwies gegenüber dieser Zeitung darauf, dass das Urteil auch einen Passus enthält, wonach es in der fünften Kammer mindestens drei Verfahren gebe, die kurz vor der endgültigen Verjährung stünden. Er erwarte, dass Minister Ludwig im Rechtsausschuss nun umfassend Auskunft darüber gebe, welche Überlastungsanzeigen es gab, und wie viele andere Verfahren betroffen sein könnten. „Die mangelnde Personalausstattung von Landgericht und Staatsanwaltschaft ist ein echter Justizskandal.“
Der Prignitzer vom 17.01.2019

Kommentar: Letzter Hilferuf Dem ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider drohen über neun Jahre Haft. Er ist dringend tatverdächtig. Es besteht Verdunkelungsgefahr. Und trotzdem hat das Oberlandesgericht Brandenburg den Mann freigelassen. Weil das Potsdamer Landgericht überlastet ist, und sich die diversen Verfahren rund um Schneider viel zu lange hinzogen. Das ist die Faktenlage. Und dass es in Brandenburg so weit kommen konnte, ist ein handfester politischer Skandal. Denn seit Beginn der Legislaturperiode haben Richter und Staatsanwälte immer wieder auf die Situation an den Gerichten aufmerksam gemacht. Rot-Rot hat diese Warnungen ignoriert, immer und immer wieder. Selbst eine Demonstration vor dem Landtag vor vier Jahren hatte keinen Erfolg. Erst jetzt, zum Ende der Legislaturperiode, werden halbherzige Korrekturen am Stellenplan vorgenommen. Aber eine wirkliche Trendwende gibt es nicht. Dabei wären Justizminister Stefan Ludwig, Finanzminister Christian Görke und Ministerpräsident Dietmar Woidke gut beraten, das Urteil des Oberlandesgerichts als das zu nehmen, was es in Wirklichkeit wohl ist: Ein Hilferuf, ein letztes

Quelle: Lausitzer Rundschau, 17.01.2019

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