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Justiz kassiert kaum Vermögen Krimineller ein

Seit 2017 können Ermittler leichter Besitz konfiszieren – doch in Brandenburg läuft die Umsetzung schleppend. Andere Bundesländer sind deutlich weiter. Und die spektakulärsten Fälle spielen in Berlin.

Potsdam. Geldbündel in der Matratze, schwarze Konten im Ausland, diskrete Immobilienfonds: Im Kampf gegen die Kriminalität gelingt es der Brandenburger Justiz nur in geringem Umfang, illegales Vermögen sicherzustellen. So haben Brandenburger Gerichte zwar seit Mitte 2017 in Urteilen verfügt, dass rund 17 Millionen Euro aus dem Vermögen von Kriminellen eingezogen werden. Doch nur 2,4 Millionen Euro wurden tatsächlich einkassiert. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaumhervor. 

Zum Vergleich: In Thüringen schöpften die Behörden etwa doppelt so viel Geld ab. Nordrhein-Westfalens Behörden haben 77 Millionen Euro gesichert – 2017 waren es sogar 192 Millionen Euro. Bayern meldet für 2017 rund 43 Millionen Euro eingezogener mutmaßlicher Beute. In Berlin hatten die Behörden für Aufsehen gesorgt, als sie allein von einem kriminellen Clan Immobilien im Wert von neun Millionen Euro konfiszierten. 

CDU: „Abschöpfung funktioniert in Brandenburg nicht“

„Die Vermögensabschöpfung als strafrechtliches Instrument, das den Tätern den finanziell erlangten Vorteil entzieht und der Entschädigung der Opfer dient, funktioniert in Brandenburg nicht“, kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete Eichelbaum. Verantwortlich für die mageren Ergebnisse sei die Personalpolitik der rot-roten Landesregierung. Die Regierung habe es versäumt, rechtzeitig zur Gesetzesneufassung 2017 Personal bereitzustellen und Staatsanwälte, Richter und andere Justizbedienstete zu schulen. 

Vorbild sind italienische Mafia-Jäger

Im Juli 2017 war in Deutschland das Abschöpfungsrecht nach dem Vorbild italienischer Mafia-Jäger verändert worden. Seither müssen Ermittler nicht mehr nachweisen, dass fragwürdiges Vermögen aus krimineller Quelle stammt – vielmehr müssen die Verdächtigen beweisen, dass sie ihr Eigentum rechtmäßig erworben haben. 

Betrüger mussten am meisten zahlen

Konkret hat Brandenburg seit der Gesetzesänderung 1,2 Millionen Euro von verurteilten Steuerhinterziehern kassiert und 360.000 Euro von Betrügern - das sind die Delikte, bei denen die größten Beträge sichergestellt wurden. Das Geld bleibt nur zu einem Bruchteil (16 Prozent) in der Staatskasse. Den Rest sollen die Opfer der Kriminellen erhalten. 

Richterbund kritisiert Personalausstattung

„In anderen Bundesländern ist man offensiver heran gegangen“, sagt Claudia Cerreto, Vorsitzende des Brandenburger Richterbunds und Direktorin des Landgerichts Nauen (Havelland). Die sichergestellte Summe erscheine ihr gering. Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bräuchten auf jeden Fall mehr Personal, wollten sie einen deutlich höheren Anteil der Tatbeute einsammeln. „Der Arbeitsaufwand ist enorm, gerade wenn man aktiv den Verbleib des Geldes ermitteln will“, so Cerreto. Viele Richter und Staatsanwälte hätten sich nach der Gesetzesänderung auf eigene Faust Wissen angelesen, sagt Cerreto. Die Fortbildungspraxis könne verbessert werden. 

Ministerium: Mehr Rechtspfleger in Aussicht

Justizsprecher Uwe Krink sagte, das Instrument der Abschöpfung sei wichtig, weil es Gerechtigkeit wieder herstelle und Kriminelle dort treffe, wo es sie schmerze – bei den Finanzen. Die Landesregierung stärke die Justiz personell. Gerade im mittleren Dienst, wo die mit der Vollstreckung von finanziellen Forderungen befassten Rechtspfleger angesiedelt sind, schaffe das Ministerium dutzende Stellen. Fortbildungen würden angeboten. 

Laut Landesregierung soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 an Behörden bundesweit gemessen werden, wie viel Zeit Staatsanwälte für Vermögensabschöpfung aufwenden. Die Ergebnisse sollen dann bei der Personalplanung berücksichtigt werden. Von Ulrich Wangemann

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 13.03.2019

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