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Sicherheit in Gefängnissen Justiz prüft Einsatz zusätzlicher Zwangsmittel – Verbot von Schusswaffen soll bleiben
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- Mittwoch, 04. März 2020 06:48
In Brandenburg wird angesichts einer hohen Gewaltbereitschaft in Gefängnissen über besseren Schutz nachgedacht, wie der Einsatz bisher verbotener Mehrzweckstöcke. Die CDU würde das begrüßen. Dienstwaffen sollte es indes nur in Ausnahmefällen geben.
Potsdam. In Brandenburg soll die Sicherheit in Gefängnissen verbessert werden – für Insassen und für Bedienstete. In Justizkreisen wird derzeit über zusätzliche Maßnahmen diskutiert, um vor allem den Schutz von Wärtern in den Gefängnissen und beim Transport von Gefangenen zu erhöhen. Im Gespräch ist der Einsatz bisher nicht erlaubter Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs, wie sogenannte Einsatzmehrzweckstöcke und Pfefferspray, wie die MAZ erfuhr.
Im Justizministerium von Ministerin Susanne Hoffmann (CDU) wird derzeit das Sicherheitskonzept für die fünf Gefängnisse im Land überarbeitet. Beim grundsätzlichen Verbot von Schusswaffen soll es indes bleiben. „Die Einführung scharfer Waffen ist nicht Bestandteil des zu erstellenden Konzepts“, sagte Justizsprecher Frank Schauka auf Anfrage.
Dienstwaffen sind grundsätzlich untersagt
In Brandenburg ist Justizbediensteten das Tragen von Dienstwaffen grundsätzlich untersagt. Der Transport von Gefangenen in Justizfahrzeugen wird stets von Polizisten begleitet.
Das Tragen von Schusswaffen war noch unter dem damaligen Justizminister Helmuth Markov (Linke) 2016 abgeschafft worden. Damals ging es vor allem darum, Personal zu sparen. Wer keine Waffen trägt, muss auch nicht zeitaufwendig ausgebildet werden, hieß es damals.
CDU ist für scharfe Waffen – aber nur in Ausnahmefällen
Die CDU im Landtag kann sich die Wiedereinführung von scharfen Waffen für Justizbedienstete durchaus vorstellen – allerdings nur in Ausnahmefällen, wie der Rechtspolitiker Danny Eichelbaum betonte. Das könnte beim Transport von Gefangenen der Fall sein, aber auch in „besonderen Situationen“ im Strafvollzug auf Anordnung der Anstaltsleitung. SPD und Grüne indes gehen dazu auf Distanz und verweisen auf den Koalitionsvertrag, der dazu keine Aussagen enthält.
Der CDU-Abgeordnete Eichelbaum sagte, zusätzliche Schutzmaßnahmen für Bedienstete wie Einsatzmehrzweckstöcke zur Selbstverteidigung seien zunächst der richtige Schritt. Die Gewaltbereitschaft und die Zahl der Übergriffe hätten in den Vollzugsanstalten zugenommen. „Der Staat ist in der Pflicht, für Sicherheit zu sorgen.“ Von Igor Göldner
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 04.03.2020