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Ausbau von Sportstätten - Förderanträge bis zum 15. September stellen
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- Mittwoch, 19. August 2020 13:12
Luckenwalde. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie möchte das Land Brandenburg mit Hilfe von Investitionen in die Sportanlagen die kommunale Infrastruktur nachhaltig stärken. Im engen Kontext zur Städtebauförderung sucht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg daher kurzfristig geeignete investive Vorhaben zur Verbesserung, Neugestaltung und zum Ausbau von Sportanlagen in Gemeinden mit aktiven Städtebauförderungsverfahren. Darauf macht der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum aufmerksam.
Besonders wichtig ist, dass die Lage innerhalb einer Förderkulisse der Städtebauförderung, eine plausible Ableitung aus dem INSEK und der städtebaulichen Zielplanung sowie ein guter Vorbereitungsstand, welcher die Umsetzung bis zum Jahr 2022 ermöglicht, gegeben ist. Die Frist zur Einreichung der Förderanträge läuft bis zum 15. September 2020.
Förderfähig sind:
- vorrangig die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen,
- unter bestimmten Voraussetzungen der Ersatz- und ausnahmsweise der Neubau von Sportanlagen, insbesondere wenn in wachsenden Kommunen oder verdichteten Räumen erforderliche Sportanlagen fehlen sowie
- angemessene investitionsvorbereitende und –begleitende Maßnahmen (nur in Verbindung mit dem beantragten investiven Vorhaben). red
Quelle: Blickpunkt, 20.08.2020