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Presseecho / Landtag

Koalition schlägt Beauftragten vor - Hatespeech: Brandenburg erhält Spezial-Staatsanwalt

Ein neues Bundesesetz will Facebook, TikTok, Twitter und andere Social-Media-Dienste verpflichten, strafbare Inhalte zu melden. Brandenburgs Justiz rechnet mit bis zu 7000 Verfahren im Jahr.

Drohungen gegen Politiker, Nazisprüche auf Facebook und Telegram, in die Tastatur gehackte Gewaltfantasien gegen Andersdenkende: Die Regierungskoalition in Brandenburg will schärfer gegen Hasskriminalität vor allem im Internet vorgehen und dafür beim Generalstaatsanwalt des Landes einen Beauftragten schaffen. Dies haben CDU, SPD und Grüne auf Initiative der Union auf den Weg gebracht.

Im Dezember noch soll der Antrag in den Landtag eingebracht werden, kündigt der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum, an. „Es muss eine Antwort des Staates auf den zunehmenden Hass im Netz geben“ sagt der Christdemokrat. „Wir brauchen jemanden an zentraler Stelle, der sich genau darum kümmert.“

Ein Bundesgesetz macht mehr Härte möglich

Mit Benennung eines spezialisierten Staatsanwalts will die Koalition möglichst großen Nutzen aus einer rechtlichen Neuregelung auf Bundesebene ziehen, mit deren Hilfe Hetzer und Trolle im Netz künftig viel leichter zur Rechenschaft gezogen werden können: Das Hatespeech-Gesetz („Hass-Sprache“) der Großen Koalition in Berlin. Sein Zweck: Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den populären Social-Media-Plattformen verbessern, auf denen der Ton rau ist und Meinungsverschiedenheiten nicht selten ins Strafbare abgleiten. Ob Facebook, Twitter, Youtube, Instagram, Telegram oder TikTok – sie aller sollen per Gesetz verpflichtet werden, Hassbotschaften mit möglicherweise strafbarem Inhalt von selbst an die Strafverfolger zu melden.

Allein für Brandenburg kämen nach internen Schätzungen der Justiz etwa 7000 Verfahren pro Jahr neu hinzu. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg/Havel sollen in solchen Verfahren die Fäden zusammenlaufen. Der oder die Beauftragte soll Kontakt zu anderen Ländern und dem Bund halten, für eine einheitliche Bearbeitung sorgen.

Rechter Terror

Schon jetzt haben die Behörden alle Hände voll zu tun mit Hass im Netz. Laut Brandenburger Kriminalstatistik haben märkische Polizisten im vergangenen Jahr 63 Fälle von Volksverhetzung im Internet verfolgt – im Jahr der Flüchtlingskrise 2016 waren es 189. Über das Netz verbreiteten Beleidigungen gingen die Ermittler in 648 Fällen nach im Jahr 2019, 308 Bedrohungen wurden ausgesprochen, in neun Fällen wurde öffentlich zu Straftaten aufgefordert. In 54 Fällen wurden Social-Media-Einträge als „Hass-Postings“ eingeordnet.

Insbesondere das Wiederaufflammen rechtsgerichteten Terrors in Deutschland nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke im Juni 2019 und dem tödlichen Angriff eines Rechtsextremisten auf eine Synagoge und Passanten in Halle im Oktober 2019 haben den Blick von Politik und Ermittlern auf Straftaten und Radikalisierung im Netz geschärft.

Großrazzia Anfang November

Anfang November 2020 gab es an sechs Orten in Brandenburg Durchsuchungen – die Aktion war Teil eines bundesweiten Aktionstages gegen Hasspostings im Internet. In Brandenburg ging es dabei nach Auskunft des Polizeipräsidiums in Potsdam ausschließlich um rechtsextremistische Inhalte.

In Werder/Havel (Potsdam-Mittelmark) war die Wohnung eines Beschuldigten durchsucht worden, der ein Bild von sich mit einer Waffe im Internet gepostet hatte. In Cottbus, Brandenburg/Havel, Ludwigsfelde und Zossen (Teltow-Fläming) bekamen mutmaßliche Verfasser von Hasskommentaren Besuch von der Polizei.

Derzeit gibt es bei der Verfolgung von Cyber-Straftaten aber einen Haken: Das Hatespeech-Gesetz liegt auf Eis. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Prestigeprojekt von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (CDU) vor Monaten bereits gestoppt, indem er sich weigerte, es zu unterschreiben und es damit in Kraft zu setzen. Steinmeier hat verfassungsrechtliche Bedenken, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Gesetzgebungsverfahren die Praxis gerügt hatte, nach der Behörden Kundendaten abfragen.

Ein wichtiges Gesetz ist blockiert

Diese so genannten Bestandsdaten müssten auch Brandenburgs Polizisten und Staatsanwälte von den Internetunternehmen erhalten, um gegen die Autoren von Hasskommentaren vorgehen zu können. Steinmeier befürchtet nun, dass die Verfassungsrichter auch das Hatespeech-Gesetz gleich wieder kassieren könnten.

Um Abhilfe zu schaffen, soll Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nun ein Reparaturgesetz durchs Parlament bringen. Es soll die Datenerfassung neu regeln und somit anderen Gesetzen – und nicht zuletzt dem Hatespeech-Gesetz – über die verfassungsrechtlichen Hürden helfen.

Bekanntester Fall von Hass im Netz war zuletzt jener des Vegan-Kochs und Verschwörungsanhängers Attila Hildmann, der via Messengerdienst Telegram über einen gewaltsamen Tod des Grünen-Politikers Volker Beck fantasiert hatte. Hildmann hatte dem bekennenden Homosexuellen Beck die „Todesstrafe durch Eier-Treten auf einem öffentlichen Platz“ angedroht, sollte er, Hildmann, Reichskanzler werden. Beck zeigte den Koch an. Die Brandenburger Polizei beschlagnahmte daraufhin kürzlich Hildmanns Handys in dessen Wohnung in Wandlitz (Barnim).

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 02.12.2020

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