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Anti-Hatespeech-Beauftragter für Brandenburg - Kampfansage des Staates an die Giftmischer

Ein Spezial-Staatsanwalt soll in Brandenburg Hatespeech-Verfahren bündeln. Das wird auch höchste Zeit. Ein Kommentar

Viel zu lange haben sich Hetzer im Netz daran gewöhnt, dass ihre Dreckschleuderei praktisch ohne Folgen für sie blieb. Viele verbreiten ihre Beleidigungen und Drohungen sogar unter ihrem Klarnamen – weil ohnehin nie etwas passiert, geschweige denn Post vom Staatsanwalt kommt. Nach und nach macht sich die Politik daran, in dieser rechtsfreien Wildnis ein paar Pflöcke einzuschlagen. Es wird höchste Zeit.

Der Spezial-Staatsanwalt wird viel zu tun haben

Noch ist nicht klar, wann das „Hatespeech“-Gesetz (Hass-Sprache) des Bundes, das Meldepflichten für Social-Media-Plattformen vorsieht, in Kraft tritt. Brandenburg bereitet sich dennoch zu Recht darauf vor, künftig bei Hass-Einträgen von Facebook und Co. Kundendaten ziehen und Ermittlungsverfahren eröffnen zu können – ein Spezial-Staatsanwalt soll die Verfahren koordinieren.

Er wird viel zu tun bekommen: Gerade haben Trolls mit der Querdenker-Bewegung ein neues Betätigungsfeld für ihren Cyber-Feldzug gefunden. Die Pandemie setzt in einem Maße Galle frei, wie es zuvor nur die Migrationskrise geschafft hat. In der Anonymität des Internets mutieren brave Bürger zu verbalen Giftmischern. Die Verrohung des politischen Diskurses fassen sie als Freifahrtschein für ihre Entgleisungen auf. Jetzt macht der Staat klar: Die weltlichen Gesetze gelten auch im Cyber-Space.

Von Ulrich Wangemann

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 02.12.2020

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