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Nach Alarmruf aus dem Verfassungsgericht: Rot-Schwarz plant Entlastung
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- Dienstag, 20. Oktober 2026 14:09
„Dem Brandenburger Verfassungsgericht droht die Überlastung: 90 Verfahren sind anhängig, die neun ehrenamtlichen Richter arbeiten am Limit. Die Koalition prüft nun ein Entlastungspaket.
…SPD und CDU beraten derzeit über ein Entlastungspaket für das Gericht, an dem neun Verfassungsrichter ehrenamtlich tätig sind….
Vize-Gerichtspräsident Michael Strauß hatte in der MAZ gewarnt, das Gericht arbeite „am Limit“, und gefordert, Richter aus dem Justizdienst stärker von anderen Aufgaben freizustellen sowie externe Mitglieder besser zu entschädigen. Überdies würden die Verfahren komplexer und umfänglicher.
Zweite Kammer, Freistellung oder mehr Geld – drei Wege zur Entlastung
Verschiedene Varianten einer Entlastung liegen auf dem Tisch:
Erstens: Mehr Richterstellen
Die Einrichtung einer zweiten Kammer mit drei zusätzlichen Richterstellen wäre verfassungsrechtlich machbar und ließe sich über ein einfaches Landesgesetz regeln.
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In der Koalition stößt der Vorstoß nach einer zweiten Kammer auf Ablehnung.
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Auch CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum winkt ab: „Eine zweite Kammer halte ich derzeit nicht für den überzeugendsten Weg“, sagte er der MAZ. Sie bedeute einen tiefen strukturellen Eingriff, schaffe neue Kosten und werfe heikle organisatorische Fragen auf.
Das Ehrenamtsmodell grundsätzlich zu kippen und hauptamtliche Verfassungsrichter einzusetzen, steht derweil für keine Fraktion zur Debatte. Parteien- übergreifend gilt es als Stärke des Brandenburger Modells, dass mindestens ein Drittel des Gerichts aus Laienrichtern besteht – also Mitgliedern, die keine Berufsrichter oder Juristen sind. Freistellung im Hauptberuf und Vorteile bei Beförderungen im Gespräch
Zweitens: Freistellung im Hauptberuf und Karriere-Boni
Richter, die nebenbei am Verfassungsgericht tätig sind, sollen im Justizalltag spürbar weniger Akten auf den Tisch bekommen. Zudem soll der Einsatz gewürdigt werden: Die Arbeit am Verfassungsgericht könnte künftig bei dienstlichen Beurteilungen und anstehenden Beförderungen explizit positiv zu Buche schlagen.
CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum unterstützt das ausdrücklich. Nötig sei „eine bessere Vereinbarkeit der Tätigkeit am Verfassungsgericht mit dem richterlichen Hauptamt“. Damit liegt die Koalition auf einer Linie mit Gerichtsvize Michael Strauß – der 2019 auf Vorschlag der CDU ins Richteramt gewählt worden war.
Drittens: höhere Aufwandsentschädigung für alle
Beim Thema Geld deutet sich ebenfalls Bewegung an. Die Koalition prüft eine Anpassung und Vereinheitlichung der monatlichen Aufwandsentschädigungen. Bislang gibt es ein Zwei-Klassen-System: Mitglieder, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten (etwa freie Anwälte oder Laienrichter), erhalten 22 Prozent der Abgeordnetendiät – aktuell sind das monatlich 2156 Euro. Verfassungsrichter, die im Hauptberuf bereits im Justiz- oder Staatsdienst stehen, bekommen lediglich die Hälfte (11 Prozent bzw. 1078 Euro). Diskutiert wird nun, auch ihre Entschädigung auf die vollen 22 Prozent zu verdoppeln….“
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 20.10.2026

Ansprechpartner: Patrick Nelte