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Opposition fordert Reform der Sicherungsverwahrung
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- Donnerstag, 30. September 2010 07:25
Diese Forderung wies Schöneburg zurück. Ein getrenntes Angebot sei nicht finanzierbar und therapeutisch nicht sinnvoll, sagte er dapd. Laut Ministerium leben Sicherungsverwahrte in Brandenburger Gefängnissen bislang Tür an Tür mit normalen Strafgefangenen. Auch FDP und Grüne wollen eine deutliche Trennung.
In Brandenburg sitzen derzeit laut Schöneburg sieben Männer in Sicherungsverwahrung. Vier sind in der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg/Havel untergebracht, drei weitere in Luckau-Duben. In zehn Jahren werden es laut Schöneburg etwa 20 sein. Im Dezember will eine Arbeitsgruppe der Länder Berlin und Brandenburg Vorschläge vorlegen, wie beide Länder bei Therapien und der Unterbringung von Sicherungsverwahrten kooperieren können.
Die Diskussion um die Zukunft der Sicherungsverwahrung kam im Dezember 2009 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) auf. Das Gericht hatte entschieden, dass die Sicherungsverwahrung gegen einen 1986 verurteilten Schwerverbrecher aus Hessen nicht nachträglich hätte verlängert werden dürfen. In Brandenburg muss auf Basis des Urteils erstmals ein Sexualstraftäter im Oktober 2014 entlassen werden.
Quelle: Märkische Oderzeitung, 30.09.2010