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Presseecho / Landtag

80 000 Stunden unter Beobachtung - Das Observieren entlassener Häftlinge ist für die Polizei ein Kraftakt / CDU fordert neues Konzept

Die Opposition im Landtag hat Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) zu einer Reform der Sicherungsverwahrung von Straftätern gedrängt. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, forderte – unterstützt von FDP und Grünen – eine getrennte Unterbringung der Sicherungsverwahrten. Gebraucht werde ein „eigener Hochsicherheitstrakt“ für diese Gefangenen.

Diese Forderung wies Schöneburg zurück. Ein getrenntes Angebot sei nicht finanzierbar und therapeutisch nicht sinnvoll. In Brandenburger Gefängnissen leben Sicherungsverwahrte bislang Tür an Tür mit normalen Strafgefangenen. Das Ministerium strebt an, Sicherungsverwahrung künftig in angegliederten, besonders gestalteten Gebäuden mit dem notwendigen therapeutischen Angebot zu vollstrecken. Dabei soll aber die Möglichkeit bestehen, die Arbeits-, Sport- und Freizeitangebote des normalen Strafvollzugs mit zu nutzen. „Unter diesem therapeutisch gut begründbaren Aspekt kann es das Abstandsgebot in Reinform in Brandenburg nicht geben“, sagt Schöneburg.

Dieses Abstandsgebot ist der Hintergrund für Eichelbaums Vorstoß. Es verlangt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 die Trennung von normalen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten. Die Art der Unterbringung müsse sich deutlich unterscheiden. Bei der Sicherungsverwahrung müsse der Fokus stärker auf eine zusätzliche Therapie gelegt werden, die zur Resozialisierung beitragen könne.

Danny Eichelbaum fordert, alle Berliner und Brandenburger Sicherungsverwahrten zusammen und abgetrennt von anderen in einem Brandenburger Gefängnis unterzubringen, weil die Berliner Anstalten überfüllt seien. Nach den Vorstellungen des CDU-Abgeordneten könnten sich daran auch weitere Bundesländer beteiligen, damit sich die Ausgaben besser rechnen. Wie Eichelbaum plädiert auch Schöneburg für eine gemeinsame Lösung mit Berlin. Im Dezember will eine Arbeitsgruppe Vorschläge vorlegen, wie beide Länder kooperieren können.

Von den derzeit sieben Sicherungsverwahrten in der Mark sitzen vier Sexualstraftäter in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel. Drei weitere sind wegen Raubes, Tötungsdelikten und Diebstahls in Luckau-Duben (Dahme-Spreewald) untergebracht. Es handelt sich ausschließlich um Männer.

Der erste Sicherungsverwahrte – einer der Sexualstraftäter – muss im Oktober 2014 entlassen werden. Es ist zu erwarten, dass der Mann sich dann in der forensischen Psychiatrie vorstellen muss. Dort werden Einschätzungen getroffen, wie groß die Gefahr ist, dass die Täter rückfällig werden. Anfang 2011 sollen in Brandenburg nach Angaben Schöneburgs forensische Ambulanzen eingerichtet sein. Dort müssen sich Entlassene dann bei entsprechenden Auflagen therapieren lassen.

Auch Überwachung ist möglich. In den vergangenen zehn Jahren wurden in Brandenburg in zwei Fällen Straftäter nach der Entlassung aus der Haft beziehungsweise der Sicherungsverwahrung observiert. Bekannt wurde vor allem der Fall Werner K. Er saß wegen Vergewaltigung von Frauen und Kindern 22 Jahre in Haft. Die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung war vom Bundesgerichtshof wegen rechtlicher Mängel wieder aufgehoben worden. Den Behörden blieb daraufhin nichts anderes übrig, als K., der sich in Joachimsthal (Barnim) ansiedelte und dort heftige Bürgerproteste auslöste, überwachen zu lassen. Nach Angaben des CDU-Innenexperten Sven Petke waren dazu allein bis Ende August Polizeibeamte 12 000 Stunden im Einsatz. Für die Observation beider Entlassener sind laut Innenministerium insgesamt etwa 80 000 Stunden zusammengekommen. (Von Stephan Laude)

 

Häftlinge in Sicherungsverwahrung

 

* In den vergangenen Tagen gab es mehrfach Schlagzeilen im Zusammenhang mit Häftlingen in Sicherungsverwahrung.

* In der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel wurden bei einem 49-jährigen Sicherungsverwahrten zwei Handys mit Kinderpornografie gefunden. Der Täter war wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener verurteilt worden.

* Das Landgericht Kassel hat für einen 42-Jährigen Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Mann hatte fast 20 Jahre lang Kinder sexuell missbraucht. „Alles, was bisher war an Strafen, hat nicht gefruchtet“, so die Begründung.

* Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen 53-Jährigen aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Die Polizei muss den Mann, ebenso wie drei weitere Freigelassene, rund um die Uhr bewachen. Pro Woche sind hierfür im Schichtdienst etwa 25 Personen notwendig.

* Grund für die Entlassungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der das Menschenrecht auf Freiheit durch nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung verletzt sieht.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 05.10.2010

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