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CDU will ostdeutsche Sicherungsverwahrung - Schöneburg: „Es gibt keinen Streit mit Berlin“
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- Mittwoch, 13. Oktober 2010 19:51
In der Debatte um die Reform der Sicherungsverwahrung plädiert die Opposition im brandenburgische Landtag für eine Kooperation der ostdeutschen Länder. Der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, forderte am Dienstag Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) auf, auch Alternativen zur Zusammenarbeit mit dem Land Berlin zu prüfen. Denkbar wären Gespräche mit anderen ostdeutschen Bundesländern, sagte Eichelbaum gestern.
Mit Blick auf die belasteten Haushalte sei ein solcher Zusammenschluss sinnvoll, um mit den vorhandenen Mitteln eine möglichst hohe Qualität bei der Unterbringung und der Therapie zu erreichen, meinte auch die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Sabine Niels. FDP-Rechtsexperten Linda Teuteberg schloss sich dem weitgehend an, sagte aber, Berlin und Brandenburg sollten dennoch weiter an einer gemeinsame Lösung arbeiten.
Schöneburg zeigte sich dem Vorschlag gegenüber gestern durchaus aufgeschlossen. „Wenn meine Amtskollegin in Mecklenburg-Vorpommern ähnliche Vorstellungen umsetzen möchte, spricht meines Erachtens nichts gegen eine erweiterte Kooperation. Die drei anderen ostdeutschen Länder bringen die Sicherungsverwahrten bereits gemeinsam in einer modernen Einrichtung in Burg unter“, sagte der Minister gegenüber den PNN.
In der im Frühjahr 2009 eröffneten Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg sind derzeit nach Angaben des Justizministerium Sachsen-Anhalts 18 Sicherungsverwahrte untergebracht, sechs davon aus Sachsen-Anhalt, elf aus Sachsen und eine Personen aus Thüringen. Laut Ministeriumssprecherin Karola Waterstraat bietet die Anstalt Platz für 30 Insassen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind laut des Justizministeriums in Schwerin derzeit zwei Sicherungsverwahrte in der JVA Waldeck bei Rostock untergebracht. Einer davon müsse voraussichtlich 2014 wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte freigelassen werden, teilte Sprecherin Monika-Maria Kunisch mit. „Wir können uns durchaus eine gemeinsame Lösung mit Berlin und Brandenburg vorstellen“, so Kunisch.
Im Land Brandenburg sind derzeit sieben Personen in Sicherungsverwahrung, davon vier in der JVA Brandenburg/Havel und drei in der JVA Luckau-Duben (Dahme-Spreewald). In Berlin werden laut der Senatsverwaltung für Justiz 41 Personen sicherungsverwahrt. Zum Jahreswechsel kündigte Brandenburgs Justizminister Schöneburg die Vorlage eines gemeinsamen „aussagestarken Eckpunktepapiers zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung“ an. Zudem wies er die Behauptung zurück, bei der Zusammenarbeit beider Länder gebe es Unstimmigkeiten. „Es gibt beim Thema Sicherungsverwahrung keinen Streit mit Berlin“, betonte Schöneburg. „Die rechtspolitischen Auffassungen zur Sicherungsverwahrung von Berlins Justizsenatorin von der Aue und mir sind nahezu identisch.“
Gisela von der Aue (SPD) teilte mit, es treffe nicht zu, dass sie für eine gemeinsame Unterbringung von Sicherungsverwahrten aus Berlin und Brandenburg den Standort Tegel favorisiere. Die Arbeitsgruppe beider Länder arbeite „ergebnisoffen“. Bei einer Veranstaltung des Bundes der Staatsanwälte in Potsdam habe sie lediglich auf eine entsprechende Frage geantwortet, dass es keine Planung gebe, künftig Sicherungsverwahrte in der Vollzugsanstalt Heidering (Teltow-Fläming) unterzubringen, sondern dass es insoweit bei dem bisherigen Standort Tegel bleibe, so die Senatorin. Grundsätzlich hätten auch Sicherungsverwahrte einen Anspruch auf wohnortnahe Unterbringung. „Ein Abweichen könnte aber zulässig sein, wenn in einer anderen Einrichtung ein deutlich besseres Behandlungs- und Therapieangebot vorgehalten wird“, so von der Aue. Matthias Matern
Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 13.10.2010