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Brandenburger CDU befürchtet "Korb aus Berlin" bei Sicherungsverwahrung
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- Mittwoch, 13. Oktober 2010 19:52
Die Berliner Landesregierung hat nach Ansicht der CDU-Fraktion in Brandenburg kein ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit beider Länder beim Vollzug der Sicherungsverwahrung in Gefängnissen. Der Rechtsexperte der CDU, Danny Eichelbaum, forderte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) auf, vor dem „nächsten Korb aus Berlin“ nun Gespräche mit anderen ostdeutschen Bundesländern zu führen. Es gelte, frühzeitig Konsequenzen aus der „ablehnenden Haltung“ von Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) zu ziehen.
Schöneburg sagte auf Anfrage zu den Vorhaltungen: „Es gibt keinen Streit mit Berlin beim Thema Sicherungsverwahrung.“ Eine gemeinsame Arbeitsgruppe werde zum Jahreswechsel ein Eckpunktepapier vorlegen. Das gemeinsame Papier solle die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte umsetzen. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr die nachträgliche Anordnung der unbefristeten Sicherungsverwahrung gekippt und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst.
Die CDU in Brandenburg fordert schon länger eine engere Zusammenarbeit mit Berlin, weil in Brandenburger Gefängnissen noch Plätze frei seien. Schöneburg sagte dazu, es seien mehrere märkische CDU-Justizminister gewesen, die „die überdimensionierte Gefängnislandschaft in Brandenburg geschaffen haben“.
Kommentar: Kooperation auf der Kippe
(moz) Volkmar Schöneburg zeigt sich zuversichtlich, dass Brandenburg und Berlin gemeinsam einen guten Weg zur künftigen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung finden. Der Justizminister lässt derzeit eine Strategie zur Unterbringung Sicherungsverwahrter erarbeiten. Den Schwerpunkt bildet ein mehrjähriges, in sich geschlossenes Therapiekonzept mit Hilfsangeboten gleich zu Beginn der Haft.
Schöneburg ist davon überzeugt, dass seine Berliner Amtskollegin die von ihm als weitblickend und kostengünstig angepriesene Justizpolitik mitträgt. Schwieriger allerdings dürfte es werden, sich auf einen Ort der Unterbringung zu einigen. Schöneburg favorisiert die Anstalt in Brandenburg/Havel. Gisela von der Aue hält von der vorschnellen Festlegung auf eine bestimmte Haftanstalt (auf märkischem Boden) natürlich nichts.
Und so droht die Zusammenarbeit beider Länder beim Thema Sicherungsverwahrung leider ebenso zu scheitern wie im allgemeinen Strafvollzug.
Quelle: Märkische Oderzeitung, 13.10.2010