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Presseecho / Landtag

Die Justiz im Land Brandenburg bleibt bürgernah

Gut besuchter Brandenburgischer Richter- und Staatsanwaltstag sorgt für lebhafte Diskussionen zwischen Richtern, Staatsanwälten und Politikern Am Nachmittag des 05.11.2010 kamen auf Einladung des Deutschen Richterbundes in der Aula der Ritterakademie in Brandenburg an der Havel rund 100 Richter,Staatsanwälte, Politiker und interessierte Bürger zum 4. Brandenburgischen Richterund Staatsanwaltstag zusammen, um gemeinsam über die Zukunft der Justiz im Land Brandenburg nachzudenken. Unter den hochrangigen Besuchern aus allen drei Staatsgewalten befanden sich neben Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg auch die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) und die Landesabgeordneten Danny Eichelbaum (CDU), Hans-Peter Goetz (FDP), Ralf Holzschuher (SPD), Margitta Mächtig (Die Linke) und Sabine Niels (Bündnis 90/Die Grünen). Unter den zahlreichen Prominenten aus der Justiz befanden sich der Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, die Mehrzahl der Obergerichtspräsidenten aus Brandenburg und Berlin, der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, die Landesvorsitzenden des Berliner Richterbundes, Richter am Landgericht Stefan Finkel, und des Niedersächsischen Richterbundes, Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Kreutzer, sowie der Ehrenvorsitzende des Brandenburgischen Richterbundes, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wolf Kahl.

Der Landesvorsitzende des gastgebenden Brandenburgischen Richterbundes, Direktor des Amtsgerichts Matthias Deller, hob in seiner Begrüßung hervor, dass bei dem Nachdenken über die Vergangenheit und Zukunft auch die Gegenwart der Justiz zu bedenken ist. Deller wörtlich: „Zur Gegenwart der Justiz in Brandenburg gehören neben sehr moderner Technik einige erstaunlich marode Gerichtsgebäude, deren Innenansicht und Außenwirkung kein Ruhmesblatt für die Verantwortlichen sind. Zu erwähnen ist auch der Personalmangel in der Justiz bei Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern.

Die Richter und Staatsanwälte im Land warten seit Jahren vergeblich auf den Tag, an dem ihnen endlich das für eine rasche und gründliche Aufgabenerfüllung der Justiz dringend notwendige Personal auch zur Verfügung steht. Angesichts des weiterhin massiven Stellenabbaus im Landeshaushalt bis 2014 – und leider nach den Plänen der Landesregierung auch darüber hinaus – wird dieser Tag wohl für immer ein schönerTraum vom Rechtsstaat bleiben.“ Der Landesvorsitzende wies weiter darauf hin, dass die komplette Streichung des Weihnachtsgeldes durch die neue rot-rote Landesregierung von den Richtern und Staatsanwälten im Land nicht als Zeichen der Wertschätzung ihrer Arbeit begriffen worden sei. Im Bundesvergleich liege die Besoldung im Land Brandenburg inzwischen deutlich abgeschlagen auf dem vorletzten Platz – knapp vor dem absoluten Schlusslicht Berlin. Deller hierzu wörtlich: „Die Lücke zu dem Bundesdurchschnitt wird seit drei Jahren immer größer und damit der Wettbewerb um die besten Köpfe für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Brandenburg in immer mehr Fällen verloren. Wie soll es unter diesen Bedingungen künftig gelingen, den notwendigen Nachwuchs für das Land Brandenburg zu gewinnen?“ Nach diesen mahnenden Worten an die Landesregierung und die für die Besoldung mitverantwortlichen Landtagsabgeordneten hielt der zum Jahresende 2010 in den Ruhestand ausscheidende Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Prof.Dr. Wolfgang Farke, eine teils sehr launige, teils ausgesprochen ernste Rückschau auf den Aufbau des Rechtsstaats im Land Brandenburg. In diesem Zuge wies er daraufhin, dass er als vermeintlicher „Import aus Nordrhein-Westfalen“, in Wahrheit mit dem Geburtsort Berlin ein geborener Brandenburger sei und auch die Mehrzahl seiner Berufsjahre als Richter im Dienst des Landes Brandenburg verbracht habe. Äußerst plastisch beschrieb er wie unmittelbar nach Neugründung des Landes Brandenburg der langjährige Justizminister Dr. Bräutigam gemeinsam mit seinem Staatssekretär Dr. Vaupel gleichsam aus dem Nichts – fast ohne Personal, mit unzureichender Technik und in teilweise baupolizeilich gesperrten Räumen – ein funktionsfähiges Justizministerium aufbauten, von dem beide schon nach wenigen Monaten erwarteten, „wie ein ordentliches Ministerium im Westen zu funktionieren“. Dass dieses Aufbauwunder, an dem wie Farke wiederholt betonte, auch sein heutiger Vizepräsident Wolf Kahl erheblichen Anteil hatte, tatsächlich gelang, lag vor allem daran, dass alle zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe mit hohem persönlichen Einsatz – fast rund um die Uhr – arbeiteten. Unterschiede in Herkunft, Ausbildung oder politischer Orientierung seien ohne Belang gewesen. Seiner persönlichen Erfahrung nach, habe es ohnehin keine wesentlichen Unterschiede zwischen den „Ossis“ und „Wessis“ gegeben – selbst der Humor bei der Arbeit und die zugehörigen Sprüche hätten die gemeinsame Identität belegt. In den persönlichen Ausführungen Farkes fand neben dem „Reisebüro Bräutigam“ auch die „Trennungsgeldaffäre“ kritische Erwähnung mit dem Bemerken, dass der damalige pauschale Vorwurf an die Aufbauhelfer aus dem Westen durch den Ministerpräsidenten Platzeck in der Sache nicht gerechtfertigt war. Sehr zufrieden zeigte sich der Präsident des Oberlandesgerichts damit, dass es in Brandenburg – anders als in Berlin – gelungen sei, eine große Anzahl von Juristen aus der DDR nach individueller Überprüfung weiterbeschäftigen zu können. Diese Integrationsleistung sei auch im Vergleich mit den anderen östlichen Bundesländern einzigartig. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Polizeireform zeigte sich Farke erfreut, dass dort mit der neuen vierteiligen Direktionsstruktur eine Angleichung an die seit 1993 bestehende Einteilung in vier Landgerichtsbezirke erfolge. Soweit dies nun für zwei Amtsgerichte einen Wechsel des Landgerichtsbezirks mit sich bringe, folge auch dies internen Überlegungen zur personellen Ausgewogenheit der Bezirke, die er schon seit den frühen 90er Jahren kenne und inzwischen auch teile. Insgesamt sei er mit dem für die Gerichte und deren Eigenständigkeit Erreichten sehr zufrieden, wolle auch im Ruhestand seinen Lebensmittelpunkt in Kleinmachnow behalten und freue sich besonders darüber, dass inzwischen auch seine Kinder im Land Brandenburg ihr Zuhause gefunden haben.

Nach dieser persönlichen Rückschau auf das Gewesene zog Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg eine Zwischenbilanz nach einem Jahr an der Spitze des Potsdamer Justizministeriums und hielt Ausblick auf künftige Projekte. Mit einem staatsphilosophischen Zitat einleitend wies er auf die grundlegende Bedeutung einer klaren Trennung der drei Gewalten hin und unterstrich damit auch die Notwendigkeit einer besonderen Achtung der Justiz als Dritter Staatsgewalt. Sodann legte er dar, dass es keine spezifische „linke“ Justizpolitik gebe. Vielmehr sei es entscheidend, die Arbeitsfähigkeit, Unabhängigkeit und Bürgernähe der Gerichte und Staatsanwaltschaften fortlaufend zu sichern und zu stärken. Diesem gemeinsamen Ziel folgend könne er mit Politikern jeglicher Couleur ebenso wie mit dem wohl eher konservativ eingestellten Präsidenten des Oberlandesgerichts bestens zusammenarbeiten. Dr. Schöneburg zeigte sich zufrieden mit dem bisher in seiner Amtszeit für die Justiz Erreichten. Er verwies auf die dauerhaft neu geschaffenen 26 Stellen für Richter und Servicekräfte bei den überlasteten Sozialgerichten und auf weitere 15 Nachwuchsstellen, die es als Reaktion auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2009 ermöglicht haben, im Jahr 2010 Proberichter zugunsten der Verwaltungsgerichte befristet einzustellen, um dort die überlangen durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten von mehr als drei Jahren nachhaltig zu verkürzen. Für die Bürgernähe der Gerichte in Brandenburg sei es wichtig, dass sich die Justiz nicht aus der Fläche zurückziehe. Daher werde er demnächst ein Gerichtsneuordnungsgesetz in den parlamentarischen Prozess einbringen, durch das alle Standorte der Amts- und Arbeitsgerichte im Land erhalten werden. Lediglich an zwei Standorten (AG Guben und ArbG Senftenberg) sei es aufgrund des gesunkenen Arbeitsanfalls erforderlich, diese in eine Zweigstelle umzuwandeln und damit an benachbarte größere Gerichte in Cottbus organisatorisch anzugliedern. Sollte tatsächlich in der ferneren Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung an einzelnen Gerichten im Land Brandenburg der Arbeitsanfall so stark zurückgehen, dass deren Eigenständigkeit nicht mehr sinnvoll sein, müsse dann neu über diese Standorte nachgedacht werden. Mit ihm als Justizminister sei es jedoch nicht zu machen, diese künftige Entwicklung durch verfrühte Standortverlagerungen vorwegzunehmen und damit bereits jetzt mit staatlichen Einrichtungen aus der Fläche des Landes zu verschwinden. Im Zusammenhang mit der Veränderung der Landgerichtsbezirke wies er ebenso wie Prof. Dr. Farke daraufhin, dass bei den gegenwärtigen Reformen die Polizei bewährte Strukturen der Justiz übernehme und keineswegs die Justiz sich der Polizei „anpasse“. Auch die Zweigstelle der Staatsanwaltschaft in Eberswalde werde erhalten bleiben. Dr. Schöneburg kündigte noch für dieses Jahr den Brandenburger Entwurf zu einem nahezu inhaltsgleichen Richtergesetz der Länder Berlin und Brandenburg an, durch das die Eigenständigkeit der Justiz weiter gesichert werde.

Darum gehe es ihm und nicht – wie er mit Bezug auf einen Artikel der Märkischen Oderzeitung anmerkte – um die Abschaffung des Justizministers. Auch im Bereich des Richterrechts – ebenso wie bei Fragen des Strafvollzugs und der Sicherungsverwahrung – sei die Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung deutlich besser als häufig von interessierter Seite dargestellt. Er nannte als einen Beleg für die gute Zusammenarbeit die anstehende Unterzeichnung eines Staatsvertrages zwischen Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt über die Bildung eines gemeinsamen Senats für Staatsschutzsachen am 08.11.2010. Die vom Landesvorsitzenden des Richterbunds geäußerte Kritik am baulichen Zustand einiger Gerichtsgebäude im Land nahm Dr. Schöneburg auf und kündigte an, dass sich dies unmittelbar nach der Beschlussfassung des Landtags zum Gerichtsneuordnungsgesetz im Rahmen der im Haushalt vorhandenen Baumittel zügig ändern werde. Allerdings müsse jedem klar sein, dass die Zeit großer Justizneubauten inzwischen vorbei sei und künftige Baulösungen bescheidener ausfallen werden. Als das wohl vordringlichste Bauprojekt nannte er das Amtsgericht in Königs Wusterhausen. Auch die Hinweise in Sachen Personalmangel, Nachwuchsgewinnung und Besoldungsgefälle nahm der Minister mit nach Potsdam, um sie in die weiteren Erwägungen seines Hauses einzubringen. Mit einem herzlichen Applaus wurde der Justizminister von den Teilnehmern der Veranstaltung nach seiner ausführlichen Bilanz verabschiedet. An der sich anschließenden, lebhaften Podiumsdiskussion nahmen Vertreter aller Landtagsfraktionen – mit Ausnahme der FDP – teil. Unter der souveränen Moderation der Präsidentin des Amtsgerichts Schöneberg Gabriele Nieradzik konnten die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen ihre Auffassung zur Zukunft der Justiz hinreichend verdeutlichen. Während der Fraktionsvorsitzende der SPDLandtagsfraktion Ralf Holzschuher besonderen Wert darauf legte, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften auch bei künftigen Strukturveränderungen stets unter ausreichender Kontrolle durch das Parlament bleiben müssten, äußerte die bündnisgrüne Sabine Niels ihr Zukunftsvision sei die Überflüssigkeit der Justiz an sich.

Bis dies erreicht sei, solle der Justiz allerdings eine deutlich stärkere Autonomie zugebilligt werden. So sei sie der Auffassung, dass die Beteiligung von Landtagsabgeordneten im Richterwahlausschuss nicht nötig sei. Dieser Auffassung vermochten sich die Mitglieder des Richterwahlausschusses Mächtig und Eichelbaum nicht ohne weiteres anzuschließen. Während Danny Eichelbaum darauf verwies, dass eine Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten für ihn durchaus denkbar sei, monierte Margitta Mächtig, dass der Entscheidungsspielraum bei den dort zu treffenden Personalentscheidungen oft so gering sei, dass sie die Sinnhaftigkeit ihrer Mitwirkung manchmal bezweifle. Bei der Frage nach Einzelfallweisungen an die Staatsanwaltschaften befürworteten Sabine Niels und Danny Eichelbaum die ersatzlose Abschaffung des externen Weisungsrechts im Einzelfall, um hierdurch die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Holzschuher konnte zu dieser Frage keine Stellung mehr beziehen, da er zu diesem Zeitpunkt bereits wegen seines nächsten politischen Termins das Podium verlassen hatte. Dem Vernehmen nach soll er sich jedoch schon im September 2010 für die Abschaffung des externen Weisungsrechts im Einzelfall ausgesprochen haben.

Unter Einbeziehung des Publikums wurde anschließend noch sehr engagiert über die Frage des Neuzuschnitts der Landgerichtsbezirke diskutiert. Nachdem alle Teilnehmer des Podiums übereinstimmend festgestellt hatten, dass das Gutachten von Frau Prof. Dr. Proeller aus dem Februar 2010 keine inhaltliche Relevanz für die Zukunft der Justiz im Land Brandenburg haben wird, insbesondere keine Rechtfertigung für Personalabbau biete, konnte die Veranstaltung für alle Teilnehmer mit der erfreulichen Erkenntnis geschlossen werden, dass auch im Land Brandenburg eine streitige Auseinandersetzung über justizpolitische Themen möglich ist und durch den Charme und Humor der handelnden Personen auch durchaus hohen Unterhaltungswert haben kann.

(Matthias Deller, 08.11.2010)

Quelle: Presseinformation des Brandurger Richterbundes

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