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Wer klagt, soll zahlen - Justiz: CDU Vorschlag zu Hartz IV-Verfahren

Um der Hartz-IV-Klagewelle an den Sozialgerichten Herr zu werden, fordert der brandenburgische CDU- Politiker Danny Eichelbaum die Einführung einer Gebühr. «Es gibt viele offensichtlich unbegründete Klagen von ALG II-Empfängern. Gerichtsgebühren würden die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit der Einreichung erfolgloser Klagen zu überschwemmen», sagte Eichelbaum der Nachrichtenagentur dpa. Die Bürger hätten ein Grundrecht darauf, dass die Sozialgerichte in angemessener Zeit Entscheidungen treffen, betonte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag.

In diesem Jahr lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten laut Justizministerium bei etwa 15 Monaten. «Das ist eindeutig zu lang und verfassungswidrig», so Eichelbaum.

Der Landtagsabgeordnete forderte, dass in der ersten Instanz bei den Sozialgerichten eine pauschale Gebühr in Höhe von 75 Euro pro Klage erhoben werden soll. Diese soll den Klägern bei Erfolg zurückerstattet werden. Die Idee stammt von konservativ-liberaler Landesregierungen. Sie überlegen eine Gerichtsgebühr zwischen 75 und 225 Euro.

«Falls jemand die Mittel nicht aufbringen kann, gibt es die Prozesskostenhilfe», sagte Eichelbaum. Mit der Gebühr würden die Richter entlastet, Nutznießer wären auch Rentner oder Krankenversicherte, deren Verfahren derzeit durch die Klageflut von ALG II-Empfängern unnötig verlängert werden.» Den Anteil von Hartz-IV-Klagen, die offensichtlich unbegründet sind, schätzt Eichelbaum auf 10 und 20 Prozent.

Der Jurist forderte zudem die Reduzierung von unterschiedlichen Fachgerichten. Die mehrfach diskutierte Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten sei sinnvoll. «So könnten die Richter je nach Bedarf flexibel eingesetzt werden." dpa/MAZ

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 03.01.2011

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