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82 Ex-Stasimitarbeiter im Dienst der Justiz

CDU-Rechtsexperte Eichelbaum fordert erneute Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten.

Potsdam - Bei 82 Bedienstenen der brandenburgischen Justiz liegen Hinweise auf eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) vor. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum hervor. Ob allerdings auch Richter und Staatsanwälte darunter sind, ist unklar. Darüber will das Justizministerium am heutigen Dienstag Auskunft geben. An Brandenburgs Gerichten seien 54 frühere Stasi-Mitarbeiter tätig, in den Staatsanwaltschaften sind es 11 und an sonstigen Einrichtungen wie den Haftanstalten, dem Ministerium und der Richterakademie in Wustrau 17.

Grundsätzlich sind bis zum Jahr 2007 alle Richter und Staatsanwälte auf eine Stasi-Mitarbeit überprüft worden, die zur Wende über 18 Jahre alt waren. „Sofern sich danach eine Belastung ergeben hätte, wäre abhängig vom Ergebnis einer Einzelfallüberprüfung die Weiterbeschäftigung nicht erfolgt“, heißt es in der Antwort der Landesregierung. Eine Statistik dazu liege aber nicht vor.

Bereits 2009 hatte das damals von Beate Blechinger CDU-geführte Justizministerium allerdings ausgeschlossen, dass in Brandenburg stasi-belastete Richter und Staatsanwälte tätig sind. Alle aus dem DDR-Dienst übernommenen Juristen seien bis Ende 1991 umfangreich durch zwei Wahlausschüsse überprüft worden, hieß es damals. Grundlage dafür sei ein von der ersten frei gewählten Volkskammer im Frühjahr 1990 erlassenes Richtergesetz. Bei einem negativen Gutachten der Stasi-Unterlagen-Behörde seien die Bewerber abgelehnt worden.Der CDU

Landtagsabgeordnete Eichelbaum nannte die Beschäftigung früherer MfS-Mitarbeiter in Brandenburgs Justizbehörden einen „Schlag ins Gesicht der Opfer“, dies sei skandalös und unerträglich. „Stasi-Täter haben in den Justizbehörden nichts zu suchen“, sagte Eichelbaum. Er forderte von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) eine erneute Stasi-Überprüfung der Staatsanwälte und Richter, „so wie es der Innenminister vorgemacht hat“. Dietmar Woidke hatte jüngst verfügt, dass Führungskräfte der Landespolizei erneut auf ihre Kontakte zur Stasi hin überprüft werden. Betroffen sind 15 Leiter von Polizei-Schutzbereichen, 45 Polizeiwachenleiter und acht Leiter von Wachen der Wasserschutzpolizei. Damit will Innenminister Woidke das „Image der Brandenburger Polizei schützen“. Anfang März war publik geworden, dass der Leiter der Polizeiwache Cottbus von 1981 bis 1990 hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter und als Untersuchungsführer unter anderem für di  e Vernehmung von politischen Gefangenen zuständig war. Zuvor hatte der frühere Pressesprecher des Schutzbereiches Cottbus/Spree-Neiße eine Stasi-Tätigkeit gestanden, wehrt sich jetzt aber vor Gericht gegen seine Kündigung.

CDU-Rechtsexperte Eichelbaum nannte es „bezeichnend, dass gerade in Brandenburg im Vergleich zu den anderen neuen Ländern besonders viele ehemalige DDR-Richter und Staatsanwälte in den Staatsdienst übernommen worden sind“, sie „waren „Handlanger des SED-Unrechtsregimes“. Tatsächlich wurden 129 Richter (42 Prozent) und 112 Staatsanwälte (55 Prozent), die bis zur Wende im Dienst der DDR-Justiz standen, weiterbeschäftigt. Diese Quoten liegen weit höher als in anderen Ost-Bundesländern. So wurden bei den Richtern im Ost-Durchschnitt 38 Prozent übernommen, in Berlin waren es nur elf Prozent. Bei den Staatsanwälten liegt der Schnitt bei 32 Prozent, in Berlin bei nur vier Prozent. Alexander Fröhlich

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 05.04.2011

 

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