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Müllsünder können mit „Strafrabatten“ rechnen - Mühlen der märkischen Justiz mahlen viel zu langsam
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- Mittwoch, 27. April 2011 14:18
In Sachen Umweltkriminalität ist Brandenburg bundesweit ein Brennpunkt: 2009/2010 hat sich die Menge der illegalen Abfälle laut Landeskriminalamt (LKA) auf 1,32 Millionen Tonnen erhöht. Nachdem bislang vor allem Bergbaulöcher oder Deponien Tatorte waren, werden die Fahnder nun bei Entsorgungsfirmen fündig. Doch die Justiz kommt nur schleppend voran. Die meisten Täter mussten sich noch nicht verantworten.
Betroffen ist vor allem das Landgericht Potsdam, wo derzeit allein fünf große Verfahren anhängig sind. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat acht größere Fälle angeklagt; einer ist noch anhängig. Zwei der Verfahren sind an das Amtsgericht Potsdam gegangen, vier ans Landgericht und ein weiteres an das Landgericht Cottbus. „Erledigt sind bislang die zwei vor dem Amtsgericht“, so Behördensprecher Ralf Roggenbuck.
In den Verfahren geht es insgesamt um mehr als eine Million Tonnen Müll, der illegal entsorgt wurde. „Wir gehen von einem Gesamtgewinn in Höhe von 20 bis 30 Millionen Euro aus, der erzielt wurde, weil Entsorgungskosten gespart wurden“, sagt der Sprecher. Die Beseitigung der Schäden liegen im dreistelligen Millionenbereich. Geld, das in erster Linie die Kommunen aufbringen müssen. Um die Schuldigen zahlen zu lassen, müssen sie verurteilt sein. Bei der Potsdamer Justiz war dies erst zwei Mal der Fall, zuletzt im Fall Tagebau „Fresdorfer Heide“.
Der Geschäftsführer einer Recycling-Firma bei Wildenbruch (Potsdam-Mittelmark) wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein Komplize, der Betriebsleiter, muss 9600 Euro Geldstrafe zahlen. Die beiden Männer aus Berlin hatten rund 45000 Kubikmeter Abfall illegal entsorgt. Im Juli 2010 hakte das Amtsgericht Potsdam den Fall „Kiesgrube Prützke“ (Potsdam-Mittelmark) ab. Damals ging es um etwa 35 000 Kubikmeter Müll. Der Haupttäter, Betreiber einer Kiesabbau- und Rekultivierungsfirma, bekam sechs Monaten auf Bewährung.
Beide Verfahren zeigten, welche Probleme lauern: Es kam zu Verzögerungen, Gutachter waren nötig, der Prozess „Fresdorfer Heide“ gelang erst im zweiten Anlauf. „Die Verfahren sind umfangreich und blockieren Termine“, erklärt der Sprecher des Potsdamer Landgerichts, Ralf-Dietrich Schulz. Darum sei es schwierig für die Kammern, sie einzubauen. Denn: „Haftsachen haben immer Vorrang.“ Bis zu zwei Jahre kann es dauern, bis der Prozess beginnt. Zeit, die den Angeklagten nutzt. Normalerweise erwarten sie Strafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft, so Staatsanwalt Roggenbuck. Laut Gesetz muss aber eine lange Verfahrensdauer berücksichtigt werden, so dass es dann zu einem „Strafrabatt“ kommt.
„Wir können uns mit dieser Situation nicht abfinden“, sagt Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke). Dabei mangele es am Potsdamer Gericht nicht an Richtern, sondern es hapere an der Organisation. Diese obliege dem Gerichtspräsidium und nicht ihm. Der Minister ist jedoch für die Ausstattung der Gerichte zuständig. Die Statistik spiegelt nicht unbedingt die tatsächliche Belastung wider. So räumt Schöneburg ein, dass Eilverfahren beim Personalschlüssel unberücksichtigt blieben. Man suche nach Lösungen. Der rechtspolitische Sprecher der CDU im Landtag, Danny Eichelbaum, schlägt vor, an den betroffenen Gerichten Hilfskammern einzurichten. Das Thema wird Brandenburg erhalten bleiben: Laut Bundeskriminalamt ist die Mark bundesweit ein Brennpunkt. Von 33 Müllskandalen, die es zwischen 2005 bis 2009 in Ostdeutschland gab, spielte sich fast die Hälfte hierzulande ab. (Von Marion van der Kraats)
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 27.04.2011