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Cottbuser Anwälte geraten wegen ihrer Vergangenheit unter Verdacht

Der Fall einer ehemaligen Cottbuser Rechtsanwältin hat zu einer Auseinandersetzung zwischen der CDU und dem Justizministerium geführt. Die inzwischen im Ruhestand befindliche Frau war im Jahr 2000 wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden.

Sie war als Staatsanwältin der DDR an Verfahren beteiligt gewesen, bei denen aus politischen Gründen exzessive Strafen verhängt wurden, obwohl es sich um Bagatellfälle gehandelt habe.

Der Fall der Rechtsanwältin wurde durch einen Bericht des rbb-Magazins „klartext“ bekannt. An den Sender hatten sich Menschen gewandt, deren Rechte in Verfahren der Staatsanwältin und späteren Rechtsanwältin geschädigt wurden.

 

Zulassung behalten

Während das Justizministerium in dieser Verurteilung zunächst keine hinreichenden Gründe für einen Entzug ihrer im Jahr 1990 erfolgten Anwaltszulassung erkennen konnte und dann auch nichts unternahm, fordert der CDU-Abgeordnete Danny Eichelbaum jetzt eine genaue Überprüfung des Falls. Das frühere Brandenburger Vorgehen stehe im deutlichen Widerspruch zu damals schon bekannten Entscheidungen der höchsten Gerichte des Landes, sagt Eichelbaum.

Ähnlich äußerten sich auch Vertreter von anwaltlichen Berufsorganisationen. Gerade bei Verurteilungen wegen Rechtsbeugung sei ein Verbleib in der Anwaltschaft nicht zu verantworten, sagt Markus Hartung vom Anwaltsverein.

Ebenfalls umstritten ist der Fall eines noch praktizierenden Rechtsanwalts in der Lausitz, der sich seinem wegen Rechtsbeugung angestrengten Verfahren so lange durch eine Flucht ins Ausland entzogen haben soll, bis die unterstellte Straftat verjährt war.

 

Fälle werden geprüft

Der Mann war unter anderem auch als DDR-Richter in den Verfahren tätig gewesen, die der verurteilten Rechtsanwältin zur Last gelegt worden waren. Auch ihm wurde daraufhin vorgeworfen, im Übermaß gegen Menschen vorgegangen zu sein, die beispielsweise die DDR verlassen wollten und dann vor Gericht standen.

Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) versprach auf einer Sitzung des Justizausschusses eine erneute Überprüfung der Fälle und eine anschließende Stellungnahme. Rechtsanwälte üben zwar grundsätzlich einen freien Beruf aus. Da sie aber auch als privilegierte Organe der Rechtspflege tätig sind, kann ihnen unter bestimmten Umständen die Zulassung und damit die Berufsausübung untersagt werden. Insbesondere Straftaten wie Rechtsbeugung gelten dabei in aller Regel als hinreichende Gründe für solch einen Entzug. Die umstrittene Praxis der Zulassung dieses Personenkreises in Brandenburg, die sich erheblich von der anderer Bundesländer unterscheidet, ist auch Thema einer Enquetekommission des Landtags.

Von Johann Legner

Quelle: Lausitzer Rundschau, 13.05.2011

 

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