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Richter sollen ihre DDR-Vergangenheit offenlegen
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- Freitag, 27. Mai 2011 06:05
Die drei Oppositionsfraktionen in Brandenburg verlangen von der Landesregierung eine bessere Aufklärung der DDR-Vergangenheit von Richtern.
Politiker von CDU, FDP und Grünen forderten Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) am Donnerstag auf, die Öffentlichkeit über alle Erkenntnisse zur früheren Tätigkeit von übernommenen Justizmitarbeitern aus der DDR zu informieren.
CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum bezeichnete es als "unhaltbaren Zustand", dass Richter oder Rechtsanwälte in den Justizdienst des Landes übernommen wurden, die in der DDR politische Strafurteile gegen Bürger verhängten. Sollte jemand den Richterwahlausschuss getäuscht haben, müsse dessen Ernennung zum Richter rückwirkend zurückgenommen werden, sagte Eichelbaum. Der Ausschuss überprüfte Richter in der Nachwendezeit vor der Weiterbeschäftigung im Dienst des Landes.
FDP-Rechtsexpertin Linda Teuteberg stellte Schöneburg ein "politisches Armutszeugnis" aus. Er verweigere beharrlich, Stellung zur damaligen Übernahmepraxis zu nehmen. Die Grünen-Abgeordnete Sabine Niels sagte, Schöneburg lasse sich zur Aufarbeitung tragen, statt selbst aufzuarbeiten. Den bekannt gewordenen Fall des Arbeitsrichters aus Potsdam nannte sie "skandalös". Er bestätige den Eindruck, dass "alte Eliten nahtlos übernommen worden sind".
Am Mittwoch war durch Recherchen des RBB-Magazins "Klartext" bekannt geworden, dass ein heutiger Richter des Arbeitsgerichts Potsdam in der DDR Haftbefehle gegen Ausreisewillige erlassen haben soll. Schöneburg hatte dazu erklärt, der Richter sei nach der Wende in Kenntnis seiner Tätigkeit und Rechtsprechung in der DDR in den Landesdienst übernommen worden. Bei allem Respekt und Mitgefühl für die Opfer habe er die damaligen Entscheidungen zu akzeptieren.
Der nach "rechtstaatlichen Grundsätzen" agierende Richterwahlausschuss habe aber die Voraussetzungen dafür festgestellt, dem Jurist ein Richteramt im Justizdienst des Landes Brandenburg zu übertragen. Der frühere Brandenburger Justizminister Hans-Otto Bräutigam (parteilos) sagte allerdings im RBB: "Ich habe mich mit jedem einzelnen Fall beschäftigt, bevor dieser zum Richterwahlausschuss ging. Gegen den Willen des Justizministers war die Wahl zum Richter nicht möglich." Professor Rainer Schröder von der Humboldt-Universität Berlin habe den Haftbefehl als Rechtsbeugung gewertet, berichtete das Magazin Klartext. Er sei nicht durch das DDR-Strafrecht gedeckt gewesen.dapd/dpa
Quelle: Berliner Morgenpost, 27.05.2011