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Keine Extra-Einrichtung für Sicherungsverwahrte
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- Montag, 11. Juli 2011 11:07
Potsdam: Brandenburg wird zur Sicherungsverwahrung von schweren Straftätern keine eigene Einrichtung schaffen. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sieht dafür keinen Bedarf, wie er auf eine parlamentarische Anfrage antwortete. Auch sei keine gemeinsame Einrichtung mit Berlin geplant. In Brandenburg müssten "allenfalls in Einzelfällen" Straftäter nach dem neuen Therapieunterbringungsgesetz des Bundes betreut werden, betonte der Minister. Dazu würden dann Lösungen mit anderen Ländern gesucht. In Brandenburg sind derzeit laut Justizministerium lediglich acht Personen in Sicherungsverwahrung.
Wie Schöneburg weiter mitteilte, werden neue Standards für die Sicherungsverwahrung in dem neuen Brandenburgischen Strafvollzugsgesetz berücksichtigt. Der Entwurf werde derzeit erarbeitet. Außerdem sei ein Brandenburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz geplant. Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssten landesgesetzliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung bis 31. Mai 2013 festgeschrieben werden.
Die parlamentarische Anfrage hatte der Rechtsexperte der oppositionellen CDU, Danny Eichelbaum, gestellt. Er kritisierte Konzeptionslosigkeit des Ministers. Seit dem Jahr 2009 sei bekannt, dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderte Trennung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug sei in Brandenburg immer noch nicht gewährleistet. Sicherungsverwahrte und Gefangene seien weiter gemeinsam in den Justizvollzugsanstalten untergebracht.
In Brandenburg gebe es außer einem Eckpunktepapier keine konkreten Umsetzungspläne zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung, beklagte Eichelbaum. Der Justizminister wisse nicht, wie viel Personal er zusätzlich benötige, wie hoch die Kosten für den Umbau seien und wie die Bevölkerung optimal vor Sexualstraftätern und Gewaltverbrechern geschützt werden solle. Dennoch seien Stellen für Sozialpädagogen, Psychologen und Ärzte im Strafvollzug gestrichen worden. Die rot-rote Regierung verweigere die Zusammenarbeit mit anderen Ländern und verschiebe das Sicherungsverwahrungsgesetz auf den Sankt-Nimmerleinstag, kritisierte der CDU-Politiker. Andere Bundesländer planten bereits gemeinsame Einrichtungen für Sicherungsverwahrte und sparten damit Kosten. Zum Schutz der Bevölkerung gehöre auch die Unterbringung von psychisch gestörten Sicherungsverwahrten, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, in speziellen Therapieeinrichtungen.
Quelle: Nordkurier, 11.07.2011