Presseecho / Landtag
Sicherungsverwahrung - Fußfesseln für gefährliche Straftäter gefordert
- Details
- Montag, 18. Juli 2011 05:34
Nachdem in Dortmund ein Sexualtäter wenige Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ein Mädchen missbraucht hat, fordern Politiker in Brandenburg elektronische Fußfesseln für gefährliche Straftäter.
Die CDU will elektronische Fußfesseln für gefährliche Straftäter in Brandenburg einführen. „Wir müssen für den Fall gewappnet sein, dass Gewaltverbrecher aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Danny Eichelbaum, am Sonntag. Anlass für seinen Vorstoß ist ein Fall in Dortmund. Dort hatte ein Sexualtäter wenige Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ein Mädchen missbraucht. Außerdem sieht Eichelbaum eine Entlastung für die Polizei, da für eine Personenüberwachung von entlassenen Sicherungsverwahrten 20 bis 25 Polizisten nötig seien.
Anders als in Berlin steht in Brandenburg laut Justizministerium erst im Oktober 2014 die Entlassung eines Sicherungsverwahrten an. Derzeit befinden sich dort acht Strafgefangene. Bis zum Jahr 2020 könnte sich die Anzahl laut Ministerium auf 20 erhöhen.
Eichelbaum sieht gleichwohl die Notwendigkeit, zügig einen „Satz elektronischer Fußfesseln“ anzulegen. Er geht von etwa 100 Stück aus. Die Kosten konnte er nicht benennen. Als Grund nannte er die Nähe zu Berlin. „Es ist nicht auszuschließen, dass einer der Gewaltverbrecher in Brandenburg einen Wohnsitz nimmt“, sagte er.
Die beiden Länder wollen die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig ist, gemeinsam umsetzen. Ein entsprechendes Konzept liegt vor. Bis Ende Mai 2013 will Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) die neuen Regelungen umsetzen. Eichelbaum forderte, darin die Fußfessel aufzunehmen.
Um die Minisender gibt es seit Jahren Diskussion. In Hessen werden sie verwendet, in Baden-Württemberg gibt es ein Modellprojekt. In den USA, Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden gehören sie zur Praxis im Strafvollzug.
Quelle: Berliner Morgenpost, 18.07.2011