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CDU will Gesetzentwurf zur Neugliederung der Gerichte korrigieren

Die CDU-Landtagsfraktion fordert Änderungen im Gesetzentwurf zur Neugliederung der Gerichtsbezirke in Brandenburg. Demnach sollen die uckermärkischen Amtsgerichte in Prenzlau und Schwedt dem Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) zugeordnet werden. Der vom Kabinett bereits verabschiedete Entwurf von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sieht hingegen vor, dass im Zuge der Justizreform die Uckermark dem Landgerichtsbezirk Neuruppin zugeschlagen wird.

Danny Eichelbaum, Rechtsexperte der CDU-Fraktion, kündigte an, heute im Rechtsausschuss des Landtags den Änderungsantrag einzubringen, der auch von der FDP unterstützt wird. „Im Kampf gegen die Grenzkriminalität benötigen wir einheitliche Polizei- und Gerichtsstrukturen“, begründete Eichelbaum den Vorstoß. Schöneburgs Pläne hingegen würden neue Probleme schaffen.

Der Minister hatte seinen Entwurf damit begründet, dass eine Zuordnung der Uckermark nach Frankfurt den dann vergleichsweise kleinen Standort Neuruppin „stark gefährden“ würde. Die CDU sieht dieses Problem nicht. Die Fallzahlen des Landgerichtsbezirks Neuruppin seien auch ohne die Uckermark ausreichend, um den Bezirk zu erhalten.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 24.11.2011

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