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Ankläger mit zweifelhafter Vergangenheit - Neue Fragen zu Ex-DDR-Staatsanwalt
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- Dienstag, 13. März 2012 10:09
Das Vorleben eines unter Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) zum Oberstaatsanwalt aufgestiegenen Juristen wirft neue Fragen auf. Der Mann war, wie berichtet, in der DDR an mehreren politischen Verfahren beteiligt und einige der Abgeordneten, die seine Übernahme in den Landesdienst befürworteten, hatten der Stasi zugearbeitet.
Von den zehn Staatsanwälten, die seit Amtsantritt Schöneburgs im Land Brandenburg weiter Karriere machten, ist dieser Staatsanwalt das einzige, derzeit nicht namentlich bekannte Überbleibsel aus der Zeit der SED-Herrschaft. Sein Wirken damals wird jetzt durch beharrliches Nachfragen des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum etwas transparenter. So vertrat der Staatsanwalt laut Antwort der Landesregierung auf eine neuerliche Anfrage Eichelbaums bei insgesamt drei DDR-Verfahren wegen Republikflucht (ungesetzlicher Grenzübertritt) die Anklage. Zumindest in einem Falle ist bekannt, dass das DDR-Urteil inzwischen aufgehoben wurde und der betroffene Angeklagte auch entschädigt wurde. Darüber hinaus war er mindestens an zehn weiteren Verfahren der politischen Rechtsprechung in der DDR beteiligt. Es ging dabei, so das Schöneburg-Ministerium, um Fälle der „Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch asoziales Verhalten“ – ein Straftatbestand, der in der DDR häufig gegen aufbegehrende Heranwachsende eingesetzt wurde und dabei auch gegen politisch Andersdenkende missbraucht wurde.
Erst durch Eichelbaums Nachfrage beim Minister wurde nun am Montag außerdem bekannt, dass in dem Staatsanwaltsberufungsausschuss, der den Mann einst in den brandenburgischen Landesdienst übernahm, mindestens zwei Abgeordnete saßen, die als Inoffizielle Mitarbeiter (IM) einst selbst für die DDR-Staatssicherheit gearbeitet hatten.
Der Justizminister verweist in seiner Antwort nun darauf, dass alle Belastungen des unter seiner Verantwortung beförderten Juristen bekannt gewesen seien. Die Strafen in all den politisch eingefärbten Verfahren seien bei der Übernahme in den Landesdienst als „im Rahmen des Üblichen“ eingeschätzt worden.
Um diese Übernahmepraxis hat es allerdings in den letzten Jahren eine kontroverse Diskussion gegeben. Dabei wurden die Kriterien, die Anfang der neunziger Jahre bei der Beurteilung politischer Prozesse zur Anwendung kamen, infrage gestellt. Das Ausmaß der Beteiligung heutiger Richter und Staatsanwälte war der Öffentlichkeit damals nicht bekannt geworden. Johann Legner
Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 13.03.2012