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Presseecho / Landtag

Mörder sollen früher Freigang bekommen

Brandenburgs Justizminister Schöneburg (Linke) will den Strafvollzug liberalisieren - das trifft auf Widerstand.

Potsdam - Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) will die Haftregeln für Schwerkriminelle lockern. In Brandenburg sollen zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter bereits nach fünf statt wie bisher nach zehn Jahren erstmals Langzeitausgang bekommen. Das trifft jene, die wegen Mordes, Vergewaltigung, Raub oder Kindesmissbrauch jeweils mit Todesfolge einsitzen. Das bestätigte das Ministerium auf PNN-Anfrage.

Ob Schöneburg dies gegen den Koalitionspartner und die SPD-Minister durchsetzen kann, ist fraglich. Im Juni soll der Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gehen, das Kabinett und der Landtag könnten sich dann nach dem bisherigen Zeitplan ab Herbst damit befassen. Aber der vor seiner Regierungszeit erfolgreiche Strafverteidiger und frühere Landesverfassungsrichter steht wegen seiner liberalen Politik ohnehin in der Kritik. Schöneburgs neuester Vorstoß liefert seinen Gegnern zusätzliche Munition. Zumal es erst vor einigen Wochen den fünften Ausbruch eines Gefangenen bei einem Freigang binnen kürzester Zeit gab. Die CDU wirft Schöneburg daher vor, aus „ideologischen Gründen“ eine verstärkte Resozialisierungslinie zu fahren und Vollzugslockerungen auszuweiten, anstatt Sicherheitsmaßnahmen zu verschärfen. CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum sagte, Schöneburg gefährde die innere Sicherheit. Der Landeschef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSDB), Willi Kö  pke, erklärte: „Das wird der Bevölkerung schwer zu vermitteln sein“.

AnzeigeBislang war der Bund als Gesetzgeber für den Strafvollzug zuständig, der eine Mindesthaftzeit von zehn Jahren für den ersten Urlaub vorsah. Im Zuge der Föderalismusreform müssen die Länder dies selbst regeln. Ob auch Berlin die gemeinsam in einer Arbeitsgruppe mit allen Ost-Ländern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein verabredete Novelle übernimmt, ist unklar. Allerdings ist zu erwarten, dass Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) wegen der traditionell harten Linie seiner Partei in Sicherheitsfragen diesen Passus ablehnt. Allerdings droht damit nicht nur in der Hauptstadtregion, sondern deutschlandweit ein Flickenteppich. Bayern hat sich bereits für die Zehn-Jahres-Frist entschieden, Niedersachsen für acht Jahre. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits signalisiert, die Mindesthaftzeit von fünf Jahren aus dem Musterentwurf der Länderarbeitsgruppe nicht zu übernehmen. Der BSDB spricht inzwischen von einem „gefährlichen Durcheinander  “ beider Länder „mit nicht abschätzbaren Folgen“.

Das Thema ist politisch brisant und angesichts weit verbreiteter Vorbehalte gegen lockere Haftbedingungen heikel, weshalb Schöneburgs Ministerium sich zu der PNN-Anfrage nur schriftlich äußerte. Demnach würden die Lockerungen der „Eingliederung des Gefangenen dienen und den schädliche Folgen des Freiheitsentzugs wie Hospitalisierung“ entgegenwirken. Sie sollen stufenweise erprobt werden und auf das Vollzugsziel – die Resozialisierung – ausgerichtet sein. Flucht- und Missbrauchsgefahr würden sorgfältig geprüft. Wegen der Behandlungsmaßnahmen wie Psycho- und Sozialtherapie, die lebenslänglich Inhaftierte durchlaufen, seien frühzeitige Lockerungen „aber eher die Ausnahme“. Anstelle der Arbeitspflicht, laut Justizministerium bislang Teil des „auferlegten Strafübels“ und eine „Chimäre“, sollen Gefangene für Jobs in Freiheit mit einem Pflichtprogramm qualifiziert werden.

Für seinen Vorstoß erntet Schöneburg erneut harsche Kritik. CDU-Rechtsexperte Eichelbaum forderte, an der alten Zehn-Jahres-Frist festzuhalten. „Eine Justizvollzugsanstalt ist kein Erholungsheim“, sagte er den PNN. Schöneburg dagegen stelle die Interessen der Gefangenen vor die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Das Schutzbedürfnis der Bürger bleibe auf der Strecke. „Der Strafvollzug in Brandenburg wird damit zum Freizeitvollzug für Verbrecher.“

Tatsächlich will der Minister den Vollzug modernisieren. Kenner sagen, er wolle „weg vom Verwahrvollzug, den er vorgefunden hat“, als er im Herbst 2009 das Amt übernahm. Unter CDU-Führung ging das Ministerium zehn Jahre lang rigide vor. Grund waren die vielen Ausbrüche in den 90er Jahren, was dem Haus den Ruf „Reisebüro Bräutigam“ einbrachte, benannt nach dem früheren Justizminister Hans-Otto Bräutigam (parteilos). Generell steht Schöneburg einer reinen Bestrafung durch Haft skeptisch gegenüber. So lehnt er die Anfang März von Union und FDP im Bund vereinbarte Verschärfung des Jugendstrafrechts gegen uneinsichtige jugendliche Gewalttäter samt Warnschussarrest strikt ab. Die vorbeugende Wirkung einer Freiheitsstrafe hält er für „mehr als begrenzt“. Resozialisierung von Gefangenen sei die beste Sicherheitsgewähr, dadurch sinke die Rückfallgefahr.

BSDB-Landeschef Köpke ist nicht generell gegen liberalere Regeln für den Freigang, hält diese aber für nicht umsetzbar. Denn dafür sei mehr Personal – Wärter, Therapeuten, Sozialarbeiter – in den Anstalten nötig. Die Zahl der Bediensteten soll allerdings von aktuell 1080 auf 970 im Jahr 2015 sinken.

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 07.04.2012

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